Vorsorgevollmachten für den Notfall
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Vorsorge treffen für den Notfall
Mit Hilfe von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können Sie sicherstellen, dass Ihre Belange auch im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit in Ihrem Sinne und nach Ihrem Willen geregelt werden. Auch wenn es Ihnen schwerfällt, ist es außerordentlich wichtig, wenn Ihre Angehörigen im Notfall in Ihrem Sinne alles Notwendige rasch entscheiden und regeln dürfen.
Die meisten Menschen neigen jedoch dazu, Unangenehmes möglichst weit weg zu schieben. „Dazu ist später noch Zeit“. „Das mache ich, wenn ich einmal Lust dazu habe“. usw. Manchmal allerdings bleibt diese Zeit nicht. Denn es passiert meist plötzlich. Niemand ist vor schweren Krankheiten oder unvorhergesehenen Unfällen gefeit. Von einer Sekunde auf die andere kann sich das Leben ändern.
Für diese Fälle kann es sinnvoll sein, eine Patientenvollmacht zu haben. Denn wer vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst bestimmen kann, für den bestimmen andere. Wer das nicht möchte, sondern seinen Willen vorher bekunden will, sollte überlegen, ob er eine Patientenvollmacht verfassen möchte.
Ohne Vollmacht keine vertraute Vertretung im Notfall!
Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass viele Ehepartner und Familien meinen, sie könnten sich im Notfall gegenseitig vertreten. Dem ist nicht so! Bei Handlungsunfähigkeit wird vielmehr das Gericht einen Betreuer bestellen. Dieser kann aber muss nicht aus der Familie sein. Es kann also passieren, dass auf einmal ein völlig Fremder entscheiden darf. Damit dies nicht geschieht, sollten Sie Vorsorge treffen.
Mit einer Patientenvollmacht und einer Vorsorgevollmacht nehmen Sie die Entscheidungen, auch im Falle der späteren Entscheidungsunfähigkeit selbst in die Hand. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, in Vertretung für Sie wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen, sofern Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Haben Sie eine Person bevollmächtigt, muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden.
Am besten ist es frühzeitig für den Fall der Fälle vorzusorgen und dies bereits in gesunden Tagen zu tun. Eine Vollmacht sollte sinnvollerweise aus drei Teilen bestehen: der Betreuungsverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Zwar reicht es formal aus, die Vorsorgevollmacht für ihre Wirkung zu unterschreiben, allerdings ist eine anwaltliche Beratung und eine notariell beurkundete Vollmacht zu empfehlen.
Damit die Vorsorgevollmacht bei Bedarf rasch aufgefunden werden kann, sollte sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. So kann sich auch das Vormundschaftsgericht im Zweifel schnell informieren, ob eigene Regelungen für den Ernstfall getroffen worden sind.
Wann ist eine Patientenverfügung wirksam?
Sie muss schriftlich erfolgen und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben sein. Außerdem muss der Aussteller der Patientenvollmacht volljährig sein. Die Beglaubigung der Unterschrift oder eine notarielle Beurkundung der Patientenvollmacht ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber empfehlenswert sein. Ebenso ist es hilfreich, wenn der Willen des Verfassers durch zwei Personen bekräftigt wird, die dies mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Damit die Patientenvollmacht auch wirklich in Ihrem Sinne umgesetzt werden kann, sollten Sie möglichst konkrete Formulierungen in Ihrer Patientenverfügung benutzen. Beschreiben Sie auch möglichst genau, in welchen Behandlungssituationen Ihre Patientenvollmacht wirksam sein soll. Da Sie nicht wissen, welche Behandlungsmöglichkeiten es in der Zukunft gibt und Sie diese somit nicht eindeutig festlegen können, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Vertrauensarzt sprechen, damit Sie die Patientenvollmacht möglichst genau abfassen können. Außerdem weiß Ihr Arzt um Ihre Wertevorstellungen und kann Ihnen dementsprechend raten. Es empfiehlt sich außerdem, dass Sie Ihre Wertevorstellungen in eigenen Worten zusätzlich in der Patientenverfügung niederschreiben, damit die behandelnden Ärzte ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen gewinnen können.
Empfehlenswert ist es, wenn Sie eine Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzen. In dieser Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie die Entscheidungen treffen darf. Überdenken Sie in regelmäßigen Abständen sowohl Ihre Patientenverfügung als auch Ihre Vorsorgevollmacht, damit Ihre Festlegungen immer auf Ihre aktuelle Lebenssituation zutreffen. Informieren Sie Ihren Vertrauensarzt und Ihre Familie darüber, dass Sie eine Patientenvollmacht verfasst haben und geben Sie Ihnen dementsprechende Hinweise zum Aufbewahrungsort. Denken Sie daran, dass im Ernstfall die Patientenvollmacht möglichst schnell gefunden werden soll.
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