Vorsorgevollmacht Tipps des BMJ

Unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel eine schwere Erkrankung oder ein Unfall, können innerhalb von Sekunden das ganze Leben auf den Kopf stellen und den Betroffenen in eine Situation bringen, in der er keine Entscheidungen mehr treffen kann. Auch im Zuge des fortschreitenden Alters kann eine derartige Situation eintreten. Folglich kann jeder jederzeit in die Lage kommen, nicht mehr selbständig über sein Leben bestimmen zu können und so von anderen Personen abhängig zu sein. Dies widerspricht dem allgemeinen Wunsch nach Selbstbestimmung, lässt sich in solch einer Situation aber nicht ändern, schließlich kann man keinen Einfluss auf solche Wendungen des Schicksals nehmen. Vorsorgen kann man allerdings durchaus. So sollte man entsprechende Vorsorgemaßnahmen in Erwägung ziehen und sich frühzeitig hierum kümmern, um entspannter und gelassener in die Zukunft blicken zu können. Die vom BMJ empfohlene Vorsorgevollmacht erweist sich diesbezüglich immer wieder als ideale Möglichkeit, für den Ernstfall vorzusorgen.

Das Bundesministerium der Justiz, kurz BMJ, widmet sich unter anderem auch der Vorsorge und setzt sich dafür ein, das Verbraucher aktiv werden und für den Fall der Fälle vorsorgen. Vielen Menschen fällt dies allerdings schwer, da sie nicht einmal daran denken wollen, was passieren könnte und dies gewissermaßen als Belastung empfinden. Natürlich denkt man nicht gerne daran, eventuell in diese Lage zu geraten, dennoch sollte man dies nicht verdrängen und entsprechende Vorkehrungen treffen, die im Falle eines Falles in Kraft treten. Besonders gut geeignet ist eine Vorsorgevollmacht. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Dokument, mit dem der Vollmachtgeber eine andere Person bevollmächtigt, gegebenenfalls bestimmte Entscheidungen zu fällen und Aufgaben zu übernehmen. Die Besonderheit einer Vorsorgevollmacht besteht darin, dass sich diese ausschließlich auf Notsituationen erstreckt.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht kann man demnach bereits frühzeitig für den Notfall vorsorgen und eine Person bestimmen, die einen gegebenenfalls vertritt und aktiv wird, sofern man selbst nicht entscheidungsfähig sein sollte. Solange man aber selbständig entscheiden kann, ist die Vorsorgevollmacht ohne Belang und bedeutet für den Vollmachtgeber somit keinerlei Risiko. §§ 164 ff. BGB dienen in der Bundesrepublik Deutschland als juristische Basis für die Vorsorgevollmacht, die naturgemäß ein Höchstmaß an Vertrauen erfordert. Einerseits sollte man hiermit daher nicht leichtfertig umgehen, doch andererseits empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, um sicherzustellen, dass im Falle eines Falles eine Vertrauensperson als Vertreter oder auch als rechtliche Betreuung im Willen fungiert.

Eine Vorsorgevollmacht errichten

Es ist also überaus sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zu machen und die Errichtung einer Vorsorgevollmacht zu planen. Im Zuge dessen ergeben sich aber oftmals Probleme, schließlich verfügen nur die wenigsten Menschen über juristisches Fachwissen und wissen somit, worauf es bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht ankommt. Damit diese rechtskräftig ist und keine Fragen offen lässt, ist die Wahrung der vorgegebenen Form unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund müssen sich Verbraucher nach Möglichkeit mit der Gesetzgebung auseinandersetzen und vor allem § 129 BGB beachten, da eine notarielle Beurkundung zu den zentralen Formvorschriften einer Vorsorgevollmacht gehört. Der Notar nimmt allerdings nicht nur die Beurkundung der vorliegenden Vollmacht vor, sondern berät und informiert seinen Mandanten ausführlich über die Tragweite der Vorsorgevollmacht. Weiterhin obliegt es dem Notar, eine Geschäftsfähigkeitsprüfung gemäß § 11 Beurkundungsgesetz durchzuführen. Folglich darf üblicherweise kein Zweifel daran bestehen, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung der Vorsorgevollmacht gemäß § 104 BGB geschäftsfähig war.

Was die inhaltliche Gestaltung der Vorsorgevollmacht betrifft, herrscht bei den meisten Verbrauchern ebenfalls eine große Unsicherheit. Der Notar kann in diesem Zusammenhang zwar unterstützend tätig werden, in den meisten Fällen ist es aber durchaus ratsam, sich bereits im Vorfeld intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen und ein Vollmacht Muster für eine Vorsorgevollmacht zur Hand zu nehmen.

BMJ-Vorlage für eine Vorsorgevollmacht

Das Bundesministerium der Justiz stellt eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung und ist somit neben den von uns empfohlenen rechtssicheren Vorlagen die richtige Adresse für all diejenigen, die mithilfe eines Musters eine Vorsorgevollmacht errichten möchten. Die BMJ-Vorlage ist ebenfalls als Formular gestaltet und erweist sich somit als komfortable Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Sämtliche Aspekte der Gesundheitssorge, Vermögenssorge und anderer Bereiche werden hier abgefragt, so dass man grundsätzlich nicht Gefahr läuft, einen wichtigen Punkt zu vergessen. 

Zusätzlich bietet die BMJ Vorsorgevollmacht Freiräume für eigene Wünsche und ermöglicht somit ohne weiteres die gewünschte Individualität. Darüber hinaus hält das Bundesministerium der Justiz online auch Formulare für Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung bereit. Wer einer etwaigen Betreuung vorweggreifen und im Vorfeld bestimmen möchte, wer im Falle eines Falles als rechtlicher Betreuer tätig werden soll, kann beim BMJ also ebenfalls auf ein passendes Muster zurückgreifen.

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