Transmortale Vollmacht

Für den eigenen Tod vorzusorgen und Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass man selbst verstorben ist, erweist sich oftmals als großer Schritt, der für viele Menschen mit erheblichen Hemmungen verbunden ist. Dass niemand ewig lebt und der Tod auch ein Teil des eigenen Lebens ist, dürfte zwar grundsätzlich jedem bekannt sein, dies bedeutet jedoch nicht, dass man sich aktiv mit dem eigenen Tod auseinandersetzen möchte. Dies kann aber durchaus von Vorteil sein. Einerseits kann sich eine Beschäftigung mit dem Tod positiv auf die eigene Psyche auswirken, da man so bestehende Ängste abbaut, die durch eine Tabuisierung noch verstärkt würden. Andererseits ergibt sich so die Chance, aktiv vorzusorgen. 

Ganz unterschiedliche Formen an Vollmachten und Vollmacht Mustern stehen aufgrund der deutschen Gesetzgebung hierfür zur Verfügung. Es gibt hierbei Vollmachten die beim Ableben des Vollmachtgebers erlöschen und andere wirken über den Tod hinaus.

Transmortale Vollmacht als Form der Nachlassregelung

Wer den Entschluss gefasst hat, für den Ernstfall vorzusorgen und eine Nachfolgeregelung zu hinterlassen, hat mehr oder weniger die Qual der Wahl und mitunter Schwierigkeiten, den Überblick zu behalten. Als juristischer Laie ist man mit den Möglichkeiten der Gesetzgebung nicht vertraut. Die Errichtung eines Testaments liegt hier nahe, denn mit einer solchen Verfügung von Todes wegen kann man die Möglichkeiten des Erbrechts nutzen und zu Lebzeiten bestimmen, wie das eigene Hab und Gut nach dem Tod verteilt werden soll.

Viele Menschen setzen zudem auf Vollmachten, um für den Fall der Fälle vorzusorgen und eine Vertrauensperson mit gewissen Befugnissen auszustatten. So soll beispielsweise die Kontoverfügung im Erbfall mit einer Kontovollmacht gewährleistet werden, dass der Bevollmächtigte auf das Bankkonto des Vollmachtgebers zugreifen kann. Hierbei wird allerdings häufig außer Acht gelassen, dass die Rechtswirksamkeit einer Vollmacht grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers endet. Ist dies anders vorgesehen, kann man auf eine sogenannte transmortale Vollmacht als Form der Nachlassregelung zurückgreifen.

Der Begriff transmortale Vollmacht beschreibt eine besondere Variante der Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam bleibt. 

Insbesondere wenn es um die Nachlassregelung geht, bewähren sich transmortale Vollmachten immer wieder. Natürlich genügt grundsätzlich ein Testament, um den eigenen Nachlass zu regeln, in der Praxis können sich aber möglicherweise Probleme ergeben, die sich durch eine transmortale Vollmacht verhindern lassen.

Die transmortale Vollmacht in der Praxis

Nach dem Tod eines Erblassers können die erbrechtlichen Angelegenheiten mitunter nicht sofort geregelt werden, da zunächst festgestellt werden muss, ob der Verstorbene eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat. Zudem ist möglicherweise noch nicht eindeutig geklärt, welchen Umfang der Nachlass hat und wer überhaupt im Rahmen der Erbberechtigung Rechtsnachfolger ist. Folglich besteht zunächst ein mehr oder weniger großer Klärungsbedarf, der dafür sorgen kann, dass die Hinterbliebenen keinen Zugriff auf den Nachlass des Verstorbenen haben. Falls dieser aber beispielsweise Kapital für seine Beisetzung zu Lebzeiten angespart hat, sollten die Hinterbliebenen das Geld auch zu dem vorgesehenen Zweck einsetzen können. Um sicherzustellen, dass die Person des Vertrauens entsprechend handeln kann, kann der künftige Erblasser eine transmortale Vollmacht einrichten.

Eine transmortale Vollmacht ist zu Lebzeiten des Vollmachtgebers bereits gültig und bleibt dies auch, wenn die betreffende Person verstirbt. Demzufolge bietet diese Form der Vollmacht ein hohes Maß an Sicherheit. Als Vollmachtgeber kann man hierbei beispielsweise dafür Sorge tragen, dass der Bevollmächtigte auf das Konto zugreifen und so zum Beispiel die Beerdigung bezahlen kann. Vor allem aufgrund der Tatsache, dass die Banken neben der Sterbeurkunde und dem Testament noch weitere Unterlagen verlangen, ist es ratsam, eine transmortale Vollmacht zu hinterlassen. Der Vollmachtgeber kann in diesem Zusammenhang zu Lebzeiten mit der Bank in Kontakt treten und das entsprechende Formular des Instituts für die Vollmacht nutzen.

Widerruf einer transmortalen Vollmacht

In der Theorie gibt eine transmortale Vollmacht dem Vollmachtgeber Sicherheit, da er hierdurch festlegen kann, wer und in welchem Umfang die bevollmächtigte Person nach seinem Tod über seinen Nachlass verfügen kann. Der deutsche Gesetzgeber räumt den Erben allerdings ein Widerrufrecht ein, so dass diese gegen den Willen des verstorbenen Vollmachtgebers handeln können. Wer glaubt, diese Problematik umgehen zu können, indem er im Rahmen der Vollmacht einen Widerruf durch die Erben ausschließt, täuscht sich. Eine unwiderrufliche Vollmacht wird in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen als sittenwidrig eingestuft.

Der Vollmachtgeber ist im Bezug auf eine transmortale Vollmacht jedoch nicht gänzlich auf das Wohlwollen seiner Erben angewiesen. Um auszuschließen, dass die Erben die Vollmacht im Erbfall sofort widerrufen, kann man in seiner Verfügung von Todes wegen eine Auflage oder Bedingung festlegen und diese mit der Erbeinsetzung verknüpfen. So ist es möglich, den Erben ihr Erbe vorzuenthalten, falls diese die transmortale Vollmacht widerrufen. Allerdings haben die Pflichterben in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Entweder postmortale oder transmortale Vollmacht?

Menschen, die mit juristischen Belangen nicht vertraut sind und sich über ihre Möglichkeiten informieren, stoßen nicht nur auf die transmortale Vollmacht, sondern unter anderem auch auf die postmortale Vollmacht. In diesem Zusammenhang gilt es dann die Differenzen dieser beiden Vollmachten zu erörtern und daraufhin festzustellen, welche Variante die bessere Wahl ist. Die Besonderheit einer transmortalen Vollmacht besteht darin, dass sie zu Lebzeiten des Vollmachtgebers gültig ist und ihre Wirksamkeit auch nicht nach dessen Tod verliert. Im Gegensatz dazu tritt eine postmortale Vollmacht erst mit dem Ableben des Vollmachtgebers in Kraft.

Unabhängig davon, ob man sich für eine postmortale oder transmortale Vollmacht entscheidet, sollte man bei der Erstellung einiges bedenken. Eine klare und unmissverständliche Ausdrucksweise sollte hier ebenso eine Selbstverständlichkeit sein wie die schriftliche Form der Vollmacht. Gegebenenfalls kann es zudem sinnvoll sein, die transmortale Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen.

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