Hinterbliebenenrenten zur Versorgung der Angehörigen
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist dies für die nächsten Verwandten stets ein schwerer Schlag. Der Verlust des Partners oder eines Elternteils ist besonders schwer zu verkraften und hinterlässt immer eine große Lücke in der Familie. Nicht selten kommen zu der Trauer aber auch finanzielle Sorgen dazu, insbesondere dann wenn der Verstorbene der Haupt- oder Alleinverdiener der Familie war. Ist dies der Fall, bricht ein wichtiger Teil des monatlichen Einkommens plötzlich weg.
In der Bundesrepublik Deutschland, sowie vielen weiteren Staaten, gibt es daher die sogenannte Hinterbliebenenrente, die die Familie des Verstorbenen finanziell absichern soll. Hierzulande werden Hinterbliebenenrenten in Form von Witwen- und Waisenrenten gewährt und versprechen so zumindest eine gewisse Sicherheit für den überlebenden Ehegatten bzw. dem Lebenspartner und die Kinder, die durch den Tod eines Elternteils zu Halbwaisen werden.
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Hinterbliebenenrente aus der deutschen Rentenversicherung
In Deutschland obliegt die Zahlung von Hinterbliebenenrenten der deutschen Rentenversicherung. Die Höhe der jeweiligen Hinterbliebenenrente hängt von mehreren Faktoren ab. Speziell das frühere Einkommen des Verstorbenen, sowie der Zeitraum, über den dieser in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, sind hierbei entscheidend. Dies bedeutet, dass eine längere Berufstätigkeit und ein höheres Gehalt die Höhe der Hinterbliebenenrente steigern.
Auf diese Art und Weise soll die Hinterbliebenenrente einen finanziellen Ausgleich schaffen und dafür Sorge tragen, dass die Familie des Verstorbenen durch den Wegfall dessen Gehalts nicht zum Sozialfall wird. Da die Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung das frühere Einkommen aber nicht gänzlich ersetzen, bleibt vielen Familien kein anderer Ausweg als der Weg zum Sozialamt.
Im Rahmen einer privaten Rentenversicherung kann man diesem Szenario jedoch entgegenwirken und schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass die eigene Familie im Ernstfall abgesichert ist. Mit einer privaten Rentenversicherung kann man nicht nur seine zu erwartende Rente erhöhen, sondern auch einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Neben Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die Hinterbliebenen dann auch eine Rente aus der privaten Vorsorge.
Hinterbliebenenrente für die nächsten Verwandten
Die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Absicherung der nächsten Verwandten des Verstorbenen. Da vorrangig der Partner, sowie die Kinder auch in finanzieller Hinsicht unter dem Tod des Elternteils bzw. Partners leiden, sind Hinterbliebenenrenten ausschließlich diesen Personen vorbehalten. Zusätzlich ist auch im Erbrecht im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung noch ein Dreißigster zur Versorgung der Familie und den Ehepartner eingeschrieben. Diese so genannte Dreißigste beinhaltet eine Unterhaltsregelung, diese ist nachzulesen im § 1969 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Während überlebende Ehegatten eine Witwen- bzw. Witwerrente erhalten, haben die Kinder des Verstorbenen unter gewissen Umständen Anspruch auf eine (Halb-)Waisenrente. So wird eine solche Hinterbliebenenrente für Kinder des Verstorbenen gewährt, sofern diese noch minderjährig sind oder das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und sich noch in Ausbildung befinden.