Generalvollmacht
Mit einer Vollmacht wird einer dritten Person eine offizielle Berechtigung ausgestellt, den Vollmachtgeber in gewisser Hinsicht zu vertreten. Für gewöhnlich handelt es sich hierbei um offizielle Angelegenheiten, die der Vollmachtgeber aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht selbst erledigen kann. So erhält der Bevollmächtigte mit der Vollmacht die Erlaubnis, diese Angelegenheit im Namen des Vollmachtgebers zu klären. Demnach fungiert der Bevollmächtigte zumindest in der entsprechenden Angelegenheit als gesetzlicher Vertreter des Vollmachtgebers.
Der deutsche Gesetzgeber kennt die unterschiedlichsten Arten von Vollmachten, sodass man praktisch für jeden Bereich eine spezielle Vollmacht ausstellen kann. Im Rahmen einer Spezialvollmacht räumt man dem Bevollmächtigten also nur für einen bestimmten Teilbereich eine Vertretungsvollmacht ein, sodass alle anderen Bereiche davon unberührt bleiben.
Eine Generalvollmacht beschränkt sich dahingegen, wie der Name schon sagt, nicht nur auf einen Teilbereich, sondern deckt sämtliche, rechtlichen Stellvertretungen ab. In §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dies juristisch verankert, sodass eine Generalvollmacht, die form frei erteilt wird, dem Bevollmächtigten eine umfassende Handlungsvollmacht gibt, die natürlich auch vor Gericht absolut anerkannt ist. Generalvollmachten werden häufig auch im geschäftlichen Umfeld erteilt und müssen dann selbstverständlich satzungskonform sein. Wird innerhalb einer Gesellschaft eine derartige Vollmacht vergeben, muss diese mindestens die Befugnisse einer allgemeinen Handlungsvollmacht einräumen, wobei der Umfang einer solchen Generalvollmacht ebenfalls über den einer Prokura hinaus gehen kann.
Eine Generalvollmacht kann aber auch im privaten Bereich eingesetzt werden. Wer eine solche Vollmacht ausstellen möchte, sollte sich diesen Schritt aber genau überlegen und abwägen, ob dies die richtige Entscheidung ist. Schließlich verfügt der Generalbevollmächtigte eine Stellvertretungsbefugnis für sämtliche Belange und kann somit alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Generalvollmacht, sofern man sich zu einer solchen entschlossen hat, an Bedingungen zu knüpfen. So kann man beispielsweise festlegen, dass die Vollmacht erst dann in Kraft tritt, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln.
Der wesentliche Vorteil einer Generalvollmacht, der sich ebenfalls als erhebliches Risiko herausstellen kann, besteht darin, dass diese Vollmacht für alle Bereiche gilt und man keine separate Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung usw. erteilen muss. Auf diese Art und Weise läuft man nicht Gefahr, einen wichtigen Aspekt zu vergessen. Durch eine Generalvollmacht wird ein vertrauter Mensch im Falle eines Falles mit einer umfassenden Vertretungsvollmacht ausgestattet. Dies gibt dem Vollmachtgeber eine gewisse Sicherheit, schließlich kümmert sich dann ein naher Verwandter oder enger Freund um seine Angelegenheiten. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass der Bevollmächtigte das absolute Vertrauen des Vollmachtgebers genießt. Ist dies nicht der Fall, sollte von einer Generalvollmacht abgesehen werden.
Obwohl man bei der Form der Generalvollmacht (Generalvollmacht Vorlage) weitestgehend frei ist, müssen hierbei natürlich auch einige Formalitäten berücksichtigt werden, da die Vollmacht ansonsten nicht rechtswirksam wird. So ist es unbedingt erforderlich, das Dokument durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Erfolgt keine Beurkundung durch einen Notar, ist die Generalvollmacht praktisch unwirksam und wird von keinem deutschen Gericht akzeptiert. Der Vollmachtgeber sollte zudem seinen Verwandten- und Bekanntenkreis darüber informieren, wer der Generalbevollmächtigte ist. Im Falle eines Falles ist so allen bekannt, welche Person bevollmächtigt ist und diese können sich so umgehend an diese wenden. Darüber hinaus sollte man auch seinem Hausarzt und der Hausbank eine Kopie der Generalvollmacht zukommen lassen.
Mit einer Generalvollmacht kann man demnach selbst für den Notfall vorsorgen und dafür Sorge tragen, dass ein vertrauter Mensch als Generalbevollmächtigter eingesetzt wird. Hat man keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen, muss in der Regel ein Gericht entscheiden und einen Vertreter bzw. Pfleger bestellen, hierbei kann es sich mitunter um eine Person handeln, die der Betroffene nie für diese Ausgabe ausgewählt hätte, oder gar einen vollkommen Fremden.
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Muster und Vorlagen für eine Generalvollmacht – Darauf kommt es an
In Anbetracht der Tatsache, dass eine Generalvollmacht mit einer vollumfänglichen Vertretungsmacht einhergeht, sollte man eine solche nicht voreilig erteilen und diesen Schritt gut überlegen. Wer jedoch fest entschlossen ist, begibt sich vielfach auf die Suche nach Mustern und Vorlagen, um eine solche Generalvollmacht zu erstellen. Dies ist ohne Frage bequem und simpel, denn in einschlägigen Ratgebern sowie online finden sich zahlreiche Beispiele, an denen man sich leicht orientieren kann. Zuweilen besteht auch die Möglichkeit, einen Download vorzunehmen und ein entsprechendes Formular einfach auszudrucken. Die teils enormen Rechtsrisiken einer Generalvollmacht dürfen allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Ob und inwiefern Muster und Vorlagen für Generalvollmachten Sinn machen, ist daher vielfach fraglich.
Worauf sollte man bei der Verwendung eines Musters für eine Generalvollmacht achten?
Grundsätzlich ist bei Mustern und Vorlagen stets Vorsicht geboten, weil diese den jeweiligen Einzelfall nicht berücksichtigen und folglich keine individuellen Lösungen bereithalten. Vorlagen für Generalvollmachten haben daher eher den Charakter eines Formulierungsbeispiels. Nun liegt es natürlich nahe, eventuell erforderliche Anpassungen kurzerhand selbst vorzunehmen. Dies kann allerdings auch riskant sein, denn juristischen Laien unterlaufen hier leicht Fehler, die zunächst gar nicht auffallen und sich erst im Ernstfall bemerkbar machen.
Muster haben zwar durchaus ihre Daseinsberechtigung, sollten aber insbesondere in Zusammenhang mit einer Generalvollmacht nicht als alleinige Lösung betrachtet werden. Vor allem juristische Laien können darin zwar Anregungen finden und eigene Formulierungen kreieren, sollten aber nicht auf die Unterstützung eines versierten Juristen verzichten. Dieser kann die Generalvollmacht, die durchaus auch anhand einer Vorlage erstellt werden kann, eingehend prüfen und den Vollmachtgeber umfassend über die Tragweite der Vollmacht informieren. Im Idealfall wird im nächsten Schritt ein Notar aufgesucht, der eine notarielle Beurkundung vornimmt. Vor allem in Fällen, in denen die Generalvollmacht über den Tod hinaus gelten und somit als transmortale Vollmacht erteilt werden soll, sind derartige Vorkehrungen fast schon ein Muss. Der zusätzliche Aufwand verhindert etwaige Schwierigkeiten oder Fehler und sorgt so dafür, dass die Vollmacht wie gewünscht eine umfassende Vorsorge für den Fall der Fälle gewährleistet.