Warum sollten Unverheiratete ein Testament errichten?
Heutzutage liefert eine sogenannte wilde Ehe längst keinen Stoff mehr für einen Skandal, wie dies früher durchaus häufig der Fall war. Unverheiratete Paare, die ohne Trauschein zusammenlebten und womöglich sogar eine Familie gründeten, hatten es in der Gesellschaft oftmals schwer. Glücklicherweise ist dies heute nicht mehr der Fall. Vielfältige Familienformen, zu denen unter anderem auch unverheiratete Paare gehören, prägen die moderne Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. So ist es längst Normalität geworden, dass Unverheiratete wie Ehepaare zusammenleben und eine Familie gründen. Eine Eheschließung wird so zumindest gefühlt zu einer reinen Formsache, auf die viele Menschen gut und gerne verzichten können, schließlich führen sie auch ohne Trauschein eine glückliche Partnerschaft.
Formal macht es aber weiterhin einen entscheidenden Unterschied, ob es sich um den Ehegatten oder Lebensgefährten handelt. Letzterer bleibt in der Rechtsordnung mehr oder weniger vollkommen unberücksichtigt, so dass Lebensgefährten von Gesetzes wegen keine umfassenden Rechte und Pflichten zugesprochen werden. Spätestens wenn ein Partner verstirbt und der Längerlebende allein zurückbleibt, zeigen sich die Tücken einer Partnerschaft ohne Trauschein. Während der überlebende Ehegatte in der deutschen Gesetzgebung Berücksichtigung findet und innerhalb des Erbrechts zum Kreis der gesetzlichen Erben zählt, trifft dies auf den Lebensgefährten nicht zu. Dieser geht somit regelmäßig leer aus, unabhängig davon, dass er mitunter viele Jahre mit dem Verstorbenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat.
Unverheiratete Paare sollten sich testamentarisch absichern
Es dürfte wohl kaum im Sinne der Partner sein, dass der Überlebende in keiner Weise am Nachlass beteiligt wird. Dieser Umstand wird der engen emotionalen Bindung nicht gerecht und ist zuweilen ein Schock für die Betroffenen im Zuge des Nachlassverfahrens. Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen unverheiratete Paare keineswegs zwingend vor den Traualtar treten und sich das Ja-Wort geben, schließlich gibt es auch noch die gewillkürte Erbfolge. So muss man sich bei der Vorsorge für den eigenen Erbfall nicht auf die gesetzlichen Regelungen verlassen, sondern kann sich die gesetzlich gewährleistete Testierfreiheit zunutze machen, indem man eine Verfügung von Todes wegen errichtet. Durch ein Testament kann man eine gewillkürte Erbfolge definieren und auf diese Art und Weise von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. So wird der Grundsatz der Privatautonomie auch im Rahmen des Erbrechts zum Ausdruck gebracht.
Insbesondere Unverheiratete sollten diese Freiheit nutzen und sich frühzeitig um eine Regelung ihres Nachlasses kümmern. Zunächst tun sie gut daran, sich über die grundlegenden Prinzipien des deutschen Erbrechts zu informieren und gegebenenfalls beraten zu lassen. Dabei wird deutlich, dass unverheiratete Paare zwingend ein Testament errichten müssen, wenn sie sicherstellen wollen, dass ihr Partner erbt. Wer seinen Lebensgefährten erbrechtlich absichern und so der tiefen Verbundenheit Rechnung tragen möchte, muss diesen als Erben testamentarisch einsetzen, denn der Gesetzgeber nimmt leider keine Rücksicht auf den überlebenden Lebensgefährten.