Wann ist ein Testament rechtskräftig?
Obwohl die Mehrheit der Verbraucher auf die Errichtung eines Testaments verzichtet und sich somit auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, ist es vielen Menschen durchaus ein wichtiges Anliegen, vorzusorgen. In einigen Erbfällen kommen daher Testamente zum Einsatz und definieren die gewillkürte Erbfolge des Erblassers, durch die dieser seinen persönlichen Vorstellungen und Wünschen schon zu Lebzeiten Ausdruck verliehen hat. Auch ein Nottestament in buchstäblich letzter Minute, kann diese Eigenschaften erfüllen.
Bei der Errichtung eines Testaments geht es natürlich nicht nur darum, deutlich zu machen, was man möchte, sondern gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die eigenen Verfügungen im Erbfall auch tatsächlich wie gewünscht umgesetzt werden. Damit dies ohne Zweifel der Fall ist und die Nachlass – Verteilung im Sinne des Erblassers geschieht, ist eine einwandfreie Rechtskraft des Testaments erforderlich. Nur ein rechtsgültiges Testament kann schließlich nicht erfolgreich angefochten und im Zuge dessen für unwirksam erklärt werden.
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Rechtskräftiges Testament mit Fachleuten erstellen
Künftige Erblasser, die mithilfe einer Verfügung von Todes wegen vorsorgen möchten, sollten sich also unbedingt fragen, wann ein Testament rechtsgültig ist. Nur mit diesem Wissen kann man die Basis für eine einwandfreie Rechtsgültigkeit des eigenen Testaments schaffen und somit sichergehen, dass die Bedingungen für die Umsetzung der gewillkürten Erbfolge optimal sind. Unser Informationsportal stellt Ihnen hierzu vielfältige und kostenlose Informationen für viele Erbrecht Fragen bereit. Wir berichten von A – Z, von der Erstellung des letzten Willens, bis hin zur Fälschung, doch auf jeden einzelnen Spezialfall können wir hier allerdings nicht vorbereitet sein.
Im Idealfall wenden sich Testatoren an einen Notar oder Rechtsanwalt und suchen sich folglich juristischen Beistand für die Testamentserrichtung. Zwingend erforderlich ist dies aber natürlich nicht. Auch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass auch ein eigenhändiges Testament, das der Erblasser allein errichtet hat, ohne weiteres rechtskräftig sein kann. Hierbei muss man aber natürlich besonders umsichtig vorgehen und sich intensiv mit den Modalitäten des deutschen Erbrechts beschäftigen.
Eigenhändiges Testament rechtskräftig errichten
In erster Linie muss man natürlich die für ein eigenhändiges Testament geltenden Formvorschriften berücksichtigen. Ein Blick in § 2247 BGB gibt Aufschluss über die Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit eines eigenhändigen Testaments. Wer sich bislang noch nicht näher mit juristischen Angelegenheiten und dem Testament verfassen befasst hat und somit nicht mit der Ausdrucksweise juristischer Fachtexte vertraut ist, kann hierbei mitunter mit Verständnisproblemen zu kämpfen haben.
Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass die Formvorschriften für ein eigenhändiges Testament relativ überschaubar sind. In erster Linie ist es somit wichtig, dass der Testator seine Verfügung von Todes wegen eigenhändig und handschriftlich niederschreibt. Weiterhin darf man nicht vergessen, das Testament zu unterschreiben, denn wie bei allen Dokumenten ist die rechtsgültige Unterschrift notwendig zur Rechtskraft. Zu guter Letzt sollte man sein eigenhändiges Testament mit Datum und Ortsangabe versehen und an einem sicheren Ort aufbewahren. Für all diejenigen, die Manipulationen fürchten, ist es ratsam, das nächstgelegene Amtsgericht aufzusuchen und dort eine gerichtliche Hinterlegung des Testaments vornehmen zu lassen, wobei dieser Punkt optional ist.