Vorteile und Nachteile eines Testaments
Grundsätzlich geht die Errichtung eines Testaments mit verschiedenen Vorteilen einher, schließlich kann der künftige Erblasser im Zuge dessen Verfügungen für seinen eigenen Todesfall definieren und auf diese Art und Weise seinen letzten Willen definieren. Erbschaften werden oft nach der gesetzlichen Erbfolge abgewickelt, zumindest in Deutschland, da viele Erblasser das Erstellen eines solchen Dokuments nicht rechtzeitig veranlassen. Andererseits ist die Erstellung eines Testaments auch mit einem gewissen Aufwand verbunden und verursacht zudem mitunter noch Kosten, sofern man die Dienste eines Anwalts oder Notars in Anspruch nimmt.
Aus diesem Grund sollte man im Vorfeld genau abwägen und sich mit dem deutschen Erbrecht auseinandersetzen, um zumindest den Aufwand einer Testaments-Errichtung abschätzen zu können. Darüber hinaus erfährt man so Wissenswertes über die Möglichkeiten einer solchen Verfügung von Todes wegen. Anhand dieses Wissens lässt sich die Entscheidung für oder gegen ein Testament deutlich besser treffen, schließlich weiß man so zumindest grob, um was es geht. Nichtsdestotrotz befassen sich nur die wenigsten Menschen überhaupt mit diesem Thema und denken noch nicht einmal an ein Testament. Somit ist es nicht verwunderlich, dass in einem Großteil der Erbfälle keine letztwillige Verfügung vorliegt und daher die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet. Nur wer sich im Vorfeld mit Testamenten auseinandersetzt und die Vor- und Nachteile abwägt, kann eine adäquate Entscheidung treffen und so die bestmögliche Lösung finden.
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Vorteile eines Testaments
Die Vorteile eines Testaments liegen für gewöhnlich klar auf der Hand, denn durch die Errichtung eines solchen kann man eine gewillkürte Erbfolge definieren und muss somit nicht in Kauf nehmen, dass der Nachlass eines Tages gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Zudem hinterlässt man seine Angehörigen auf diese Art und Weise nicht im Ungewissen, schließlich beinhaltet das Testament den letzten Willen.
Falls sich ein Erbe besonders gut gekümmert und beispielsweise die Pflege übernommen hat, kann man sich hierfür im Rahmen eines Testaments bedanken und die Leistungen gleichzeitig mit einer höheren Erbschaft honorieren. Gleichzeitig existiert durch die Testaments-Errichtung auch die Möglichkeit, Erben zu enterben, falls diese ein Verhalten an den Tag gelegt haben, dass man nicht hinnehmen will. Ob die betreffenden Erben vollkommen leer ausgehen oder doch den Pflichtteil erben, hängt vom Einzelfall ab.
Nachteile eines Testaments
Im Allgemeinen hat die Errichtung eines Testaments keinerlei Nachteile für den Erblasser selbst. Auf diese Art und Weise kann man seinen letzten Willen rechtskräftig festhalten, sodass dieser nach dem eigenen Tod durchgesetzt wird. Mithilfe eines Testaments lässt sich demnach eine gewillkürte Erbfolge definieren, die die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzt. Das Testament selbst wirkt sich folglich keineswegs nachteilig aus, sondern bietet dem künftigen Erblasser die Möglichkeit, seinen persönlichen Wünschen Ausdruck zu verleihen und diese als letzten Willen verbindlich festzuhalten. Nachteile entstehen allenfalls beim Enterben von gesetzlich Berechtigten, da diese unter Umständen leer ausgehen können.
So liegen die wesentlichen Nachteile nicht beim Testament selbst, sondern bei der Errichtung eines solchen Dokuments. Damit dieses am Ende auch rechtskräftig ist und nicht durch falsche Formulierungen oder Verfügungen, die das Erbrecht missachten, für nichtig erklärt werden kann, muss man im Zuge dessen eine Vielzahl an Formvorschriften berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, sich im Vorfeld intensiv mit dem deutschen Erbrecht und den Besonderheiten der Testierung zu befassen. Wer ein eigenhändiges Testament errichtet, geht dennoch ein gewisses Risiko ein, schließlich kann die Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung angezweifelt werden. In diesem Falle würde die Testierunfähigkeit auch im Nachhinein festgestellt und Enterbte können das Testament anfechten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, einen Notar aufzusuchen und gemeinsam mit diesem ein öffentliches Testament zu errichten. Ein Nachteil ist hierbei jedoch die Tatsache, dass so zusätzliche Kosten entstehen.