Testamentsverzeichnisse im ZTR

In der Bundesrepublik Deutschland existierten bislang neben der Hauptkartei für Testamente des Amtsgerichtes in Berlin Schöneberg mehr als 5.000 Testamentsverzeichnisse, die von den einzelnen Standesämtern geführt wurden. Für die Erbfolge relevante Urkunden sowie amtlich verwahrte Verfügungen von Todes wegen wurden demnach nicht an einer Stelle, sondern in vielen verschiedenen Testamentsverzeichnissen geführt. Im Erbfall kann sich das Auffinden entsprechender Dokumente daher mitunter als schwieriges Unterfangen erweisen und die ganze Angelegenheit deutlich komplizierter gestalten. Ein zentrales Register ist also durchaus sinnvoller als in ganz Deutschland verstreute, zumal die Umzüge der Menschen durch die Lebens- und Arbeitssituation sich häufen.

Zentrales Testamentsregister statt Testamentsverzeichnisse

In Anbetracht der enormen Vielzahl an Testamentsverzeichnissen sah der deutsche Gesetzgeber akuten Handlungsbedarf und hat aus diesem Grund das Zentrale Testamentsregister ZTR geschaffen. Mithilfe dieser Einrichtung soll das komplette Benachrichtigungswesen, das mit Erbsachen in Zusammenhang steht und diesbezüglich von Relevanz ist, umstrukturiert und modernisiert werden.

Das Zentrale Testamentsregister macht sich die Möglichkeiten der modernen Technologie zunutze und speichert Angaben zur Verwahrungsstelle von notariell beurkundeten und amtlich verwahrten Testamenten sowie anderweitigen Urkunden, die für die Erbfolge relevant sind. Im Erbfall können die betreffenden Daten dann ganz leicht über das Zentrale Testamentsregister abgerufen werden, so dass sich innerhalb kürzester Zeit feststellen lässt, ob entsprechende Dokumente vorhanden sind und wo diese verwahrt werden. Die Abläufe im Erbfall lassen sich mithilfe des Zentralen Testamentsregisters folglich optimieren, wodurch die Fehlerhäufigkeit reduziert werden kann. Bekanntlich rangiert ein Testament und dessen Festlegungen vor der gesetzlichen Erbfolge, wenn es auffindbar ist.

Durch das Zentrale Testamentsregister sind einzelne Anfragen bei den Standesämtern folglich nicht mehr erforderlich. Das Risiko, dass ein Testament oder eine anderweitige erbrelevante Urkunde unberücksichtigt bleibt, ist somit minimal. Ein Eintrag im Zentralen Testamentsregister umfasst verschiedene Angaben und macht das Auffinden von amtlich verwahrten Testamenten und Urkunden leicht, das Unterschlagen wird auf diesem Weg unmöglich. Neben den Daten des betreffenden Erblassers beinhaltet das Zentrale Testamentsregister ebenfalls Informationen zu der jeweiligen Urkunde beziehungsweise Verfügung von Todes wegen und ihrer Verwahrstelle. 

Anders als oftmals angenommen, wird das Testament oder die Urkunde nicht beim Testamentsregister hinterlegt. Trotz Einführung eines Zentralen Testamentsregisters verbleiben entsprechende Dokumente beim Amtsgericht oder Notar.

In den meisten Fällen handelt es sich bei den im Zentralen Testamentsregister geführten Urkunden um Erbverträge und öffentliche Testamente. Beide Varianten der Verfügung von Todes wegen können nur vor einem Notar errichtet werden, der dann wiederum die amtliche Verwahrung sicherstellt. Zu den Aufgaben des Notars gehört es in diesem Zusammenhang auch, die letztwillige Verfügung dem Zentralen Testamentsregister zu melden und dort alle relevanten Angaben zu hinterlegen. 

Künftige Erblasser, die ein eigenhändiges Testament bevorzugen, können die Vorzüge des Registers natürlich ebenfalls nutzen. Zu diesem Zweck müssen sie ihre letztwillige Verfügung beim Amtsgericht registrieren und dort in amtliche Verwahrung geben. Im Zuge dessen findet ebenfalls automatisch eine Meldung des Testaments statt, so dass dieses im Zentralen Testamentsregister geführt wird.

Überführung der Testamentsverzeichnisse in das Zentrale Testamentsregister

Die klassischen Testamentsverzeichnisse, wie sie früher zur Testaments Aufbewahrung in Deutschland üblich waren, haben in Anbetracht der enormen Vorteile des Zentralen Testamentsregisters eigentlich ausgedient. Nach einer langen Phase der Vorbereitung hat das Zentrale Testamentsregister, das von der Bundesnotarkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben wird, am 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen und ersetzt seitdem die einzelnen versplitterten Testamentsverzeichnisse in Deutschland.

Die Errichtung des Zentralen Testamentsregisters hat den zahlreichen Testamentsverzeichnissen aber kein sofortiges Ende bereitet. Nun erweist sich die Überführung der Testamentsverzeichnisse in das Zentrale Testamentsregister als aufwändiges Unterfangen, schließlich müssen die Daten aus mehr als 5.000 Testamentsverzeichnissen in das Zentrale Testamentsregister übertragen werden. Aktuell geht der deutsche Gesetzgeber davon aus, dass dieser Prozess bis 2016 andauern wird. Bis dahin läuft die sogenannte Übergangszeit zur Überführung der Testamentsverzeichnisse. Auch wenn das Zentrale Testamentsregister Anfang 2012 in Betrieb genommen wurde, wird es folglich noch einige Jahre dauern bis das Register so wie geplant arbeiten kann. Der Aufwand die Daten aus der Hauptkartei für Testamente sowie aus über 5.000 Testamentsverzeichnissen zu überführen, ist enorm. Im Zuge dessen müssen die Datensätze zunächst zum Teil erst noch digitalisiert werden, bevor die Standesämter ihre Testamentsverzeichnisse in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführen können.

Vorsorge für alle Lebenssituationen

Generell ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen und registrieren zu lassen, damit nach dem Ableben der letzte Wille wunschgemäß umgesetzt werden kann.  Viele weitere Maßnahmen zu Lebzeiten sind möglich um auch beispielsweise das Immobilienerbe vor Missbrauch zu sichern. Das Team von Erbrecht-heute.de empfiehlt zudem das Erstellen einer Versorgungsvollmacht, damit man auf alles im Leben gut vorbereitet ist.

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