Testament hinterlegen wie hoch sind die Kosten?

Entscheidet sich ein künftiger Erblasser dazu, sein Testament in amtliche Verwahrung zu geben, spricht man im Allgemeinen von einer Hinterlegung des Testaments. Die betreffende Verfügung von Todes wegen wird in einem solchen Fall bei dem zuständigen Nachlassgericht hinterlegt, bei dem es sich um eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts handelt. Zuständig ist hierbei immer das Nachlassgericht, in dessen Einzugsgebiet der verstorbene Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Wer ein öffentliches Testament mit notarieller Beglaubigung errichtet, hat hinsichtlich der Hinterlegung keine Wahl, denn ein solches Testament wird von Gesetzes wegen automatisch in amtliche Verwahrung gegeben. In der Praxis bedeutet dies, dass der Notar die Verfügung von Todes wegen an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet. Zudem erspart der Erblasser den Erben die Gebühren für den Erbschein, einen solchen benötigt man im Falle des öffentlichen Testaments nicht.

Bei eigenhändigen Testamenten ist dies nicht der Fall, schließlich verfasst der Erblasser eine derartige letztwillige Verfügung allein und ohne professionelle Hilfe. 

Tipp: Verfassen Sie ein eigenhändiges Testament aufgrund von rechtssicheren Vorlagen, damit Ihnen kein Formfehler unterläuft.

In den meisten Fällen werden hierbei auch keine besonderen Vorkehrungen bezüglich der Aufbewahrung getroffen. Als Testator hat man im Falle eines eigenhändigen Testaments in diesem Zusammenhang aber durchaus die Wahl, so dass eine Hinterlegung des eigenhändigen Testaments beim zuständigen Nachlassgericht ohne Weiteres möglich ist. Testatoren, die sich hierfür entscheiden, können sich einer maximalen Sicherheit gewiss sein und müssen nicht fürchten, dass ihr Testament unberücksichtigt bleibt.

Kosten für die Hinterlegung eines Testaments

Die Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht ist mit gewissen Kosten oder Gebühren verbunden, so dass künftige Erblasser im Zuge dessen die finanziellen Aspekte nicht außer Acht lassen sollten. Im Falle eines öffentlichen Testaments findet eine amtliche Verwahrung des Testaments automatisch statt, so dass sich hierbei die Kosten für die Hinterlegung nicht vermeiden lassen. Ein eigenhändiges Testament ist dahingegen zunächst mit keinerlei Kosten verbunden und somit die deutlich preiswertere Alternative. Wer sich jedoch für die Hinterlegung seines eigenhändigen Testaments beim zuständigen Gericht entscheidet, muss einen gewissen Betrag investieren, erhält dafür aber auch eine hohe Sicherheit.

Das Nachlassgericht erhebt im Zuge dessen Gebühren auf Basis der allgemeinen Gebührenordnung, die unter anderem auch die Kosten für die Hinterlegung eines Testaments definiert. Wie allgemein üblich veranschlagen die Nachlassgerichte aber keine pauschalen Gebühren, sondern machen die Kosten abhängig von der Höhe des Nachlasswertes. Wer sich im Vorfeld informieren will, welche Kosten auf ihn durch die Testamentshinterlegung zukommen, muss sich daher zunächst darüber im Klaren sein, welchen Wert sein Nachlassvermögen hat.

Der Gebührensatz für die amtliche Verwahrung eines Testaments liegt gemäß der geltenden Kostenverordnung bei 1/4. Die entsprechende Gebührentabelle gibt Auskunft über die konkrete Höhe der anfallenden Kosten. So sind bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro Gebühren in Höhe von 33 Euro für die Hinterlegung des Testaments fällig. Liegt der Nachlasswert bei beispielsweise 200.000 Euro, muss der Testator für die Hinterlegung seiner letztwilligen Verfügung beim Nachlassgericht 89,25 Euro bezahlen. Bei einem Gesamtwert der Erbschaft in Höhe von 1.000.000 Euro erhebt das Gericht 389,25 Euro an Gebühren für die Testamentshinterlegung. Je höher der Wert des Nachlasses liegt, desto höher fallen die Kosten für die Testamentshinterlegung also aus. So können hierbei auch durchaus 1.889,25 Euro fällig werden. Dieser Gebührenhöchstsatz wird aber erst fällig, wenn sich der Wert des Nachlasses auf 5.000.000 Euro beläuft.

Die Kosten für die Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht können folglich stark variieren. Aus diesem Grund kann es natürlich auch keine pauschale Antwort auf die Frage geben, wie hoch die Kosten für eine Testamentshinterlegung ausfallen. Testatoren, die sich im Vorfeld über die Kosten informieren möchten, können sich beispielsweise beim Notar oder auch direkt beim zuständigen Gericht hierüber informieren. Um böse Überraschungen, wie zum Beispiel unerwartet hohe Gebühren, zu vermeiden, empfiehlt es sich ohnehin, sich ausführlich mit dieser Thematik zu befassen.

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