Nachlassplanung an Lebenssituation anpassen
Auch wenn das eigene Ableben ein Thema ist, mit dem man sich eher ungern beschäftigt, sollte man es nicht versäumen sinnvoll zu planen und bereits frühzeitig für diesen Fall vorsorgen. Wer seinen nächsten Angehörigen kein heilloses Chaos hinterlassen möchte und zudem verhindern will, dass im Falle eines Falles eine gewisse Ratlosigkeit existiert, sollte zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen treffen und im Zuge dessen eine umfassende Nachlassplanung durchführen. Wer eine gute Nachlassplanung durchgeführt hat wird auch beim Testament schreiben Erleichterungen haben. Lebenssituationen ändern sich nun einmal man denke nur an Trennung und Scheidung, oder das Ableben des Haupterben und solche Situtationen gibt es zahlreich.
Eine solide Nachlassplanung erweist sich aber nicht nur in menschlicher Hinsicht als äußerst vorteilhaft, denn die Hinterbliebenen profitieren mitunter auch in finanzieller Hinsicht von einer frühzeitigen und gut strukturierten Planung des Erblassers. Hat dieser einige Dinge berücksichtigt und gut geplant, kann er bereits im Vorfeld die Steuerlast auf ein Minimum reduzieren, die im Erbfall auf die Erben in Form von Erbschaftssteuer zukommt. Darüber hinaus darf man aber auch nicht vernachlässigen, dass eine Nachlassplanung Klarheit schafft und die Angehörigen auf das vorbereitet, was im Erbfall auf sie zukommt.
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Nachlassplanung folgt der Lebenssituation des Erblassers
Im Rahmen einer soliden und rechtzeitigen Nachlassplanung lassen sich viele, etwaige Probleme und Schwierigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden. Wer verhindern will, dass nach seinem Tod die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet, muss vorsorgen und eine gewillkürte Erbfolge definieren. Dies geschieht entweder mit einem Erbvertrag oder einem Testament, denn hiermit kann der künftige Erblasser eine individuelle Erbeinsetzung vornehmen. Darüber hinaus ist es durch die Errichtung eines Testaments ebenfalls möglich, bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen und auf diese Art und Weise dafür zu sorgen, dass diese nicht am Nachlass beteiligt werden. Trotz der allgemeinen Testierfreiheit gilt es hierbei aber zu beachten, dass im Rahmen des geltenden Pflichtteilsrechts eine gänzliche Enterbung von pflichtteilsberechtigten Erben nur in wenigen Ausnahmefällen möglich ist.
In erster Linie soll eine Nachlassplanung dazu dienen, sämtliche erbrechtlichen Angelegenheiten im Vorfeld zu klären. Der künftige Erblasser muss so nichts dem Zufall überlassen und kann zu Lebzeiten entsprechende Entscheidungen treffen, die als letztwillige Verfügung rechtskräftig sind und nach dessen Tod Anwendung finden. Zudem kann auf diese Art und Weise auch die zu erwartende Erbschaftssteuer vermindert werden, denn indem man sich frühzeitig um eine Nachlassplanung kümmert, kann man die geltenden Freibeträge optimal ausschöpfen. Auch Gespräche über die Nachlassplanung und die regelmäßige Überprüfung dienen diesem Ziel.
Erbschaftssteuer durch Nachlassplanung senken
Im Erbfall werden die Hinterbliebenen nicht nur mit der Trauer um einen geliebten Menschen konfrontiert, sondern müssen sich zudem auch mit erbrechtlichen Angelegenheiten befassen. So geht das Hab und Gut des Verstorbenen an dessen Erben über. Eine solche Erbschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland außerdem steuerpflichtig, sodass ein Teil des geerbten Vermögens an den Fiskus abgetreten werden muss. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Erbteil den jeweils geltenden Freibetrag übersteigt.
Künftige Erblasser können durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen einer Nachlassplanung dafür sorgen, dass die Steuerlast für ihre Erben minimal ausfällt. Mit Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich die gesetzlichen Freibeträge optimal ausschöpfen. So werden erbschaftssteuerrechtlich nur Schenkungen berücksichtigt, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall getätigt wurden. Darüber hinaus können die Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Wer sein Vermögen also schon früh an seine späteren Erben verschenkt, kann die Erbschaftssteuer erheblich senken.