Die Nachlassplanung
Die Nachlassplanung ist eine äußerst komplexe Angelegenheit, die nicht nur ein gewisses Feingefühl, sondern ebenfalls umfassende Kenntnisse im Bereich des Erbrechts erfordert. Zudem sollte man auch im Finanzbereich, sowie im Steuerrecht bewandert sein, um eine optimale Lösung zu finden.
Folglich stellt die Nachlassplanung recht hohe Ansprüche und sollte daher im Idealfall und bei komplizierten Erbfällen in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, Notar oder anderen Experten für erbrechtliche Angelegenheiten in Angriff genommen werden.
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Nachlassplanung sollte alle Erbaspekte umfassen
Grundsätzlich umfasst die Nachlassplanung sämtliche Aspekte der Vermögensweitergabe und befasst sich somit intensiv mit dem Thema Erbschaft. Vielen Menschen ist dies unangenehm, schließlich denkt niemand gerne an seinen eigenen Tod und den dazugehörigen Nachlass. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere dann, wenn man der Allein- oder Hauptverdiener der Familie ist, sollte man vor einer soliden Nachlassplanung auf keinen Fall zurückschrecken. Jederzeit kann es zu einem Unfall kommen oder man erkrankt plötzlich schwer. Wenn das eigene Leben in Gefahr ist, sollte man sich nicht noch um seinen Partner und die Kinder sorgen müssen. Daher ist es von immenser Wichtigkeit, frühzeitig für den Fall der Fälle vorzusorgen und seine Familie mithilfe einer Nachlassplanung abzusichern. Auf diese Art und Weise kann man eine maximale Sicherheit schaffen und weiß, dass das Vermögen im Falle des eigenen Todes den persönlichen Wünschen entsprechend aufgeteilt wird.
Da sich die Nachlassplanung mit der Weitergabe des Vermögens befasst, ist das Testament ein wesentlicher Bestandteil dieser. In einer solchen letztwilligen Verfügung kann man Anordnungen bezüglich der Aufteilung seines eigenen Vermögens treffen, die im Falle des eigenen Todes befolgt werden müssen, es sei denn, sie verstoßen gegen geltendes Recht. Wenn der Inhalt des Testaments also nicht mit dem Erbrecht kollidiert, ist dieser juristisch verbindlich, sodass der letzte Wille des Erblassers auf jeden Fall durchgesetzt wird.
Sorgfältig und vorausschauend sollte die Nachlassplanung sein
Zu einer sorgfältigen und vorausschauenden Nachlassplanung gehört aber weitaus mehr dazu als die Erstellung eines Testaments. Eine solche Verfügung von Todes wegen ist zwar ein zentraler Bestandteil der Nachlassplanung, jedoch nicht der einzige. So handelt es sich bei der Nachlassplanung vielmehr um eine Vermögens- und Lebensplanung, die perfekt aufeinander abgestimmt sein sollten, damit man hieraus die größten Vorteile ziehen kann. Folglich sollte man im Rahmen einer Nachlassplanung nicht nur an seinen eigenen Tod denken, sondern schon zu Lebzeiten versuchen, sein Vermögen optimal zu verwalten.
Wer dies richtig angeht und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe holt, kann mit der Nachlassplanung das Meiste aus seinem Vermögen machen, indem er Steuern spart, Freibeträge ausschöpft und zudem seine Familie finanziell absichert. Somit sollte man sich schon möglichst früh mit dem Thema Nachlassplanung befassen, um sein Vermögen vorausschauend weitergeben zu können. Im Zuge dessen ist eine Vermögensaufstellung unverzichtbar, schließlich muss man erst einmal wissen, welches Vermögen man besitzt, damit man anschließend eine entsprechende Planung durchführen kann. So muss man im ersten Schritt der Nachlassplanung sein Vermögen ermitteln, indem man sein Vermögen und seine Schulden gegenüberstellt.
Insbesondere in steuerlicher Hinsicht lohnt sich eine umfassende und frühzeitige Nachlassplanung, weil man auf diese Art und Weise die gesetzlichen Freibeträge am besten ausnutzen kann. So empfiehlt es sich beispielsweise, das Vermögen so früh wie möglich auf die nächste Generation zu übertragen. Folglich sollte man mit der Vermögensweitergabe nicht erst bis zum eigenen Tod warten, sondern stattdessen bereits zu Lebzeiten Schenkungen tätigen. Dies erweist sich insbesondere dann als sehr sinnvoll, wenn man viel zu vererben hätte und die Erben bei Anfall der Erbschaft steuerpflichtig wären. Um Erbschaftssteuer zu vermeiden, sollte man den Freibetrag mit einer Schenkung ausnutzen. Zehn Jahre später kann der Freibetrag erneut genutzt werden, sodass sich eine frühe Schenkung wahrlich lohnt.
Eine Nachlassplanung umfasst also weitaus mehr als die bloße Erstellung eines Testaments, obwohl dies selbstverständlich ein wesentlicher Bestandteil ist. Bei der Nachlassplanung geht es jedoch nicht nur um die Weitergabe des Vermögens, sondern auch um die Vermeidung von Erbschaftssteuer.