Berliner Testament Muster für ein Ehepaar mit Kindern
Dieses Berliner Testament enthält sowohl die Pflichtteilsklausel zur Strafe eines nicht „gehorsamen“ Kindes. Außerdem wird dem Kind, das keine Ansprüche geltend macht noch ein Vermächtnis zugesprochen als Anreiz (Weitere Infos erhalten Sie auch unter Berliner Testament Muster).
Als Schlusserben sind die Kinder ebenfalls fest bestimmt, was dem Überlebenden eine starke Bindung an diese Testamentsbestimmung auferlegt. Er kann nach dem Ableben des Ehepartners diese Bestimmungen nicht mehr ändern.
„Unser gemeinsames Testament
Wir (Namen) bestimmen, dass wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen, falls einer von uns vor verstirbt.
Als Erben des zuletzt von uns Verstorbenen setzten wir unsere Kinder (Namen) ein.
Nach dem Ableben des zuletzt von uns versterbenden soll der beiderseitige Nachlass an die bereits geborenen gemeinschaftlichen Kinder, (Namen) sowie die Kinder, die uns vielleicht noch geboren werden sollten, zu gleichen Teilen fallen. Falls diese im Erbfall vorverstorben sind, treten ihre Abkömmlinge an deren Stelle.
Sollte eines unserer vorgenannten Kinder nach dem Ableben des zuerst Verstorbenen von uns beiden den Pflichtteil einfordern, erhalten diese auch nach dem Ableben des zuletzt von uns sterbenden nur die Pflichtteilsansprüche, auf einen Erbteils hat dieses Kind keine Ansprüche mehr.
Kinder die auf das Pflichtteil im ersten Erbfall verzichten erhalten zusätzlich zu den gesetzlichen Erbteilen jeweils ein Vermächtnis in Höhe von ……… €. Dieses Vermächtnis fällt Ihnen jedoch aufschiebend zu, bedingt mit dem Ableben des zweiten Elternteils.
Sollte eines der Kinder vor versterben, sollen deren Abkömmlinge auch nur dann zum Erhalt des Vermächtnisses berechtigt sein, wenn beim ersten Erbfall der Pflichtteil nicht eingefordert wurde.
Alle Bestimmungen dieses gemeinsamen Testaments sind wechselbezüglich, soweit nichts anderes bestimmt wird.
Ort, Datum
Unterschrift 1. Ehepartner
Dies ist auch mein letzter Wille
Ort, Datum
Unterschrift 2. Ehepartner“
Hinweis: Der Widerruf bei gemeinschaftlichen Testamenten kann nur beschränkt oder wie im Muster gezeigt, gemeinsam eingesetzt werden. Nach dem Ableben eines Testamentsverfassers kann dies überhaupt nicht mehr angeordnet werden. Durch das Vernichten „alter“ nicht mehr gültiger Testamente kann man sich den Widerruf sparen.
Haben Sie mehrere Erben, dann könnten Sie im Muster einen Testamentsvollstrecker einsetzen:
„Wir ordnen für unseren Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker soll Herrn / Frau (Name) sein. Kann oder will er/sie nicht Testamentsvollstrecker werden bestimmen wir, dass Herr/Frau (Name) die Testamentsvollstreckung übernehmen soll. Der Testamentsvollstrecker soll unseren Nachlas möglichst schnell auseinandersetzen. Die Teilung soll nach unseren Anordnungen erfolgen.“
Möchten Sie, dass einer der Verwandten vorweg erbt und der andere danach?
„Wir bestimmen, dass unser/e (Name) unsere alleinige (Option der Zusatz: „befreite/r“) Vorerbe/in sein soll. Nach ihr/ihm setzen wir (Name) als Nacherbe/in ein.“
Im Berliner Testament wird in dem meisten Fällen der Ehepartner Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt da der Zweck die gegenseitige Versorgung ist.
Möchten Sie, dass das Erbe im Falle einer Wiederverheiratung für Ihre Abkömmlinge erhalten bleibt?
Muster Wiederverheiratungsklausel
„Sollte sich mein/ Ehemann/Ehefrau wieder verheiraten, so bestimmen wir, dass unsere gemeinsamen Kinder mit dem Tag der Eheschließung ihren vollen Erbteil erhalten. Ein bis dahin ausgezahlter Pflichtanteil soll hierauf verrechnet werden.“
Möchten Sie einen Verwandten enterben?
„Meinen Sohn (Vor- und Zuname) geboren am (Datum) (Option Zusatz: und auch dessen Abkömmlinge) enterben wir hiermit.“
Möchten Sie einen Sicherheitszusatz?
Die Salvatorische Klausel wird als Sicherheitszusatz eingebaut, damit nicht das ganze Testament, sondern nur eine einzige eventuell unwirksame Anordnung hinfällig ist:
„Ist eine der in diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam, so bleiben alle übrigen Verfügungen wirksam.“
Möchten Sie Auflagen an die Erben im Testament eintragen?
„Unser/e Tochter/Sohn, (Name) soll sich bis zum Ableben um den Vater/die Mutter kümmern und ihn/sie versorgen, sowie die Grabpflege übernehmen.“
Möchten Sie den Kindern oder anderen Erben ganz genau bestimmte Vermögensgegenstände zu kommen lassen?
Dann könnten Sie die Teilungsanordnung in dieser Form einfügen:
„Meine Tochter (Name) soll das Grundstück (nähere Bezeichnungen) in (Ort) erhalten und mein Sohn mein Auto (nähere Bezeichnungen) und das Grundstück (nähere Angaben). Die Wertanteile müssen untereinander nicht verrechnet werden.“
Sie könnten auch bestimmen, dass die Wertanteile untereinander aufgerechnet werden müssen, doch dies könnte zu größeren Streitigkeiten führen unter den Erben, denn unter Umständen würde auch ein Wertgutachten zur Ausgleichsbestimmung verlangt werden, was unnötig Kosten verursacht.
Wie ordnen Sie ein Vermächtnis an?
Wenn Sie einem Menschen, der nicht Ihr Erbe wird einen bestimmten Gegenstand zuwenden möchten:
„Ich vermache meiner Schwester (Name) meinen Schmuck. Meine Nichte (Name) soll mein KFZ (Nähere Bezeichnungen) erhalten.“
Die vermachten Gegenstände gehen im Erbfall zunächst auf die Erben über und diese sind aufgrund Ihrer Anordnung verpflichtet, den Vermächtnisnehmern diese genau bezeichneten Gegenstände auszuhändigen.
Haben Sie minderjährige Kinder?
Dann käme diese Verfügung zur Vormundschaft im Testament in Betracht:
„Wir, (Namen der Eltern) geb. am …..
dass im Fall unseres gemeinsamen Ablebens die Vormundschaft für unsere Kinder (Namen) übernehmen soll(en):
Vor- und Zuname, geboren am Datum
gegebenenfalls zweiter und dritter Name ..
(Sie können eine Erklärung einfügen, warum Sie gerade diesen Personen die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder anvertrauen möchten, das Vormundschaftsgericht kann Ihren Wunsch in diesem Falle nachvollziehen.)
(Ort und Datum)
(Unterschrift beider Erblasser)“