Was geschieht nach der Scheidung mit dem Haus?
Eine eigene Familie ist für viele Menschen ebenso ein Lebenstraum wie ein Eigenheim, das der Familie dann als Zuhause dient. Mit der Hochzeit geht man häufig den ersten Schritt in diese Richtung und verbindet sich offiziell mit dem Partner, den man liebt und mit dem man sich diese Wünsche erfüllen möchte. In vielen Fällen ist somit die Eheschließung der Grundstein für die Gründung einer eigenen Familie. Hat man erst einmal den richtigen Partner gefunden, kann man sich mit diesem auch in das Abenteuer Hausbau beziehungsweise Hauskauf stürzen.
Aber selbst wenn eine Ehe anfangs noch so glücklich ist, ist dies leider keine Garantie dafür, dass die Ehe ewig hält. Ob Probleme bei der Finanzierung des Eigenheims, Meinungsverschiedenheiten in Sachen Kindererziehung oder Differenzen innerhalb der Partnerschaft, es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass eine einst so glückliche Ehe scheitert und schlussendlich geschieden wird. Für die einzelnen Partner bedeutet dies in erster Linie, dass ihre Lebensplanung über den Haufen geworfen wurde und sie nun, zumindest in partnerschaftlicher Hinsicht, wieder von vorne beginnen müssen.
Scheidung und Immobilienvermögen
Darüber hinaus darf man selbstverständlich nicht die Finanzen außer Acht lassen, denn auch in wirtschaftlicher Hinsicht stellt eine Scheidung einen massiven Einschnitt dar. So werden die Ehepartner nicht länger gemeinsam veranschlagt, sondern müssen das Vermögen untereinander aufteilen. Im Falle von Immobilienvermögen ist dies gar nicht so einfach, schließlich wollen die ehemaligen Ehegatten in der Regel nicht länger unter einem Dach leben.
Aus diesem Grund entbrennt nicht selten ein regelrechter Rosenkrieg und eine Schlammschlacht um das Haus bei der Scheidung, das man gemeinsam angeschafft hat.Schließlich stellt sich die Frage, was mit dem ehemaligen Familienheim geschehen soll. Wer welche Ansprüche an dem Objekt geltend machen kann, hängt im Wesentlichen vom Güterstand ab, der während der Ehe Anwendung gefunden hat. Nicht selten kommt es dazu, dass beide Ehegatten nach der Scheidung das Haus bewohnen möchten und dementsprechend ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Will ein Partner aber das in der Immobilie gebundene Kapital, muss der ehemalige Ehegatte, der in dem Haus verbleibt, diesen mitunter auszahlen. Dies stürzt den Betreffenden häufig in finanzielle Schwierigkeiten, denn aus eigenen Mitteln ist eine solche Auszahlung in der Regel nicht möglich.
In den meisten Fällen können beide Ehegatten gleichermaßen Ansprüche geltend machen, sofern das Haus während der Ehe erworben wurde. Im Falle einer Zugewinngemeinschaft, die in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzlicher Güterstand in der Ehe gilt, gehört das Haus demnach den beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte. Im Zuge des Scheidungsverfahrens hat dann ein Zugewinnausgleich stattzufinden, der im Normalfall von den beiden scheidungswilligen Ehepartnern mehr oder weniger in Eigenregie durchgeführt wird. Lediglich wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, befasst sich das zuständige Familiengericht mit dem Fall und entscheidet darüber, wie mit dem Haus verfahren werden soll.
Auch das Sorgerecht für die Kinder bei der Scheidung bietet viel Zündstoff. Häufig wird das Verbleiben im Haus auch damit in Zusammenhang gebracht.