Unterhaltszahlung und Versorgungsausgleich bei Scheidungen
Wer mit einem anderen Menschen die Ehe eingeht, möchte sein restliches Leben mit seinem Partner verbringen und alle Höhen und Tiefen meistern. In der Praxis scheitert dieses Vorhaben aber immer wieder, sodass ein großer Anteil an Ehen geschieden wird. Natürlich trifft dies bei Weitem nicht auf alle Ehen zu, denn viele Ehepartner bleiben auch ein Leben lang zusammen. Nichtsdestotrotz ist dies nicht allen Ehepaaren vergönnt, weshalb dann früher oder später die Scheidung ansteht. Abgesehen von der emotionalen Belastung ist dies auch in finanzieller Hinsicht, durch die Scheidungskosten nach dem Scheidungsantrag, eine große Last.
Während die beiden Ehegatten während der Ehe wirtschaftlich mehr oder weniger gemeinsam veranschlagt werden, ist dies nach der Scheidung natürlich nicht mehr der Fall. In der Praxis zieht dies oftmals Schwierigkeiten nach sich, da die ehemaligen Ehegatten finanzielle Ansprüche geltend machen wollen. Grundsätzlich besteht hierin noch kein Problem, schließlich steht dem geschiedenen Ehegatten, sowie den gemeinsamen Kindern oftmals Unterstützung zu. Obwohl die Rechtslage für gewöhnlich eindeutig ist, treten immer wieder Konflikte auf, weil sich der zur Zahlung verpflichtete Ehepartner weigert, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
In einem solchen Fall kommt es fast immer zur gerichtlichen Auseinandersetzung, es sei denn, eine Mediaton mittels Rechtsanwalt oder Notar wurde im Vorfeld hinzugezogen und der berufene Mediator konnte eine Einigung herbeiführen. Ansonsten muss das zuständige Familiengericht entscheiden, wobei beide ehemalige Ehegatten ihre Finanzen offenlegen müssen. Anhand dieser Informationen entscheidet der Richter dann, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Unterhalt und Versorgungsausgleich besteht.
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Unterhaltsanspruch bei Scheidungen
Wenn es um die finanziellen Aspekte einer Scheidung geht, denken die meisten Menschen in erster Linie an den Unterhaltsanspruch. Das Unterhaltsrecht bei der Scheidung wird völlig neu bewertet. Als erstes ist hier die Unterhaltspflicht zum Kindesunterhalt zu nennen. Dieser steht Kindern zu, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich noch in der Ausbildung befinden oder beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Der Elternteil, der das betreffende Kind betreut und zudem die Pflege und Erziehung übernimmt, hat hierdurch seine Unterhaltspflicht erfüllt. Für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, gestaltet sich die Sache vollkommen anders, denn dieser ist unterhaltspflichtig.
Darüber hinaus kennt der deutsche Gesetzgeber ebenfalls den Trennungsunterhalt und gegebenenfalls den Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten. Im Allgemeinen muss natürlich jeder Partner nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt aufkommen, doch in gewissen Situationen macht der Gesetzgeber in Deutschland eine Ausnahme. So muss man beispielsweise für den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten aufkommen, falls diesem eine Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Erziehung der gemeinsamen Kinder nicht zuzumuten ist.
Versorgungsausgleich nach Trennung und Scheidung
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass während einer Scheidung üblicherweise auch ein Versorgungsausgleich stattfindet. So muss man nicht nur mit etwaigen Unterhaltsansprüchen rechnen, sondern auch finanziell für einen eventuell anfallenden Versorgungsausgleich aufkommen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs soll anlässlich der Scheidung ein Ausgleich für Anwartschaften geschaffen werden, die den Ehepartnern während der Ehe entstanden sind. Hierbei werden vor allem private Lebensversicherungen, betriebliche Altersversorgung und die gesetzliche Rente berücksichtigt.