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Widerrufserklärung Vorlage

Das in § 355 BGB definierte Widerrufsrecht räumt Verbrauchern unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit ein, zuvor geschlossene Verträge wieder aufzulösen und somit davon zurückzutreten. Obgleich sich der betreffende Paragraph ausschließlich auf Verbraucherverträge bezieht, sind Widerrufserklärungen durchaus auch in anderen Zusammenhängen zulässig. Im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik ist schließlich unter anderem auch die Gesetzesgrundlage für den Widerruf oder das Rückforderungsrecht einer Schenkung juristisch verankert.

Grundsätzlich bedeutet der Widerruf einer Schenkung, dass der Schenker von der betreffenden Schenkung zurücktritt und im Zuge dessen den gesamten Vorgang rückgängig machen möchte. Erfolgt der Widerruf der Schenkung rechtskräftig, hat der Beschenkte das jeweilige Geschenk im Zuge einer Rückabwicklung wieder zurückzugeben. Obgleich dem ersten Anschein nach keine gravierenden Unterschiede zwischen dem Widerruf von Verbraucherverträgen und Schenkungen bestehen, ist dies keineswegs der Fall. Als Schenker sollte man sich daher ausführlich mit diesem Thema befassen und gegebenenfalls auf eine rechtssichere Vorlage für die Widerrufserklärung bezüglich der Schenkung zurückgreifen.

Juristische Basis für den Widerruf einer Schenkung

Die gesetzliche Grundlage für den Widerruf einer Schenkung findet sich selbstverständlich im BGB, genauer im Zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Abschnitt acht Titel vier. In § 530 BGB befasst sich der deutsche Gesetzgeber zunächst mit den Grundlagen für den Widerruf einer Schenkung und definiert, in welchen Situationen ein solcher überhaupt möglich ist.

Anders als bei Verbraucherverträgen besteht bei Schenkungen demnach kein allgemeines Widerrufsrecht. Stattdessen hat der Schenker nur dann die Möglichkeit, die Schenkung zu widerrufen, wenn sich der Begünstigte, also der Beschenkte, als grob undankbar erweist. Liegt eine schwere Verfehlung des Beschenkten dem Schenker oder dessen Angehörigen gegenüber vor, kann folglich nach § 530 BGB eine Schenkung widerrufen werden. Darüber hinaus räumt der Gesetzgeber auch den Erben des Schenkers ein Widerrufsrecht ein. Diese können die Schenkung aber nur dann widerrufen, wenn der Beschenkte den Schenker vorsätzlich getötet oder vor dessen Tod am rechtskräftigen Widerruf der Schenkung gehindert hat.

Sind die Voraussetzungen für den Widerruf der Schenkung gemäß § 530 BGB gegeben, gilt es eine entsprechende Widerrufserklärung zu verfassen. Relevant ist in diesem Zusammenhang vor allem § 531 BGB, denn hierin widmet sich der Gesetzgeber der Widerrufserklärung einer Schenkung.

Muster und Vorlagen für die Widerrufserklärung einer Schenkung

Für eine schriftliche Widerrufserklärung existieren zahlreiche Vorlagen und Muster, auf die man zurückgreifen kann. Für Laien ist dies zudem überaus empfehlenswert, denn so läuft man nicht Gefahr, wichtige Angaben zu vergessen oder einen anderen Fehler zu machen. Obwohl die Verwendung einer Vorlage für eine Widerrufserklärung sinnvoll und praktisch ist, ist diese grundsätzlich nicht erforderlich. Der Gesetzgeber sieht hierfür keine besonderen Formvorschriften vor und setzt lediglich voraus, dass aus dem Inhalt der Erklärung deutlich wird, dass man von seiner vorherigen Willenserklärung zurücktritt und demnach von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Hierbei gilt es natürlich zu beachten, dass im Falle einer Schenkung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ein Widerruf erfolgen kann.

Mit § 531 BGB gibt der deutsche Gesetzgeber die Modalitäten für die Widerrufserklärung einer Schenkung vor. Zunächst einmal ist hierin festgelegt, dass der Widerruf dem im Rahmen der Schenkung Begünstigten gegenüber erklärt werden muss. Weitere Vorschriften existieren diesbezüglich nicht, so dass die Widerrufserklärung einer Schenkung formfrei erfolgen kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann natürlich auf eine Vorlage für die Widerrufserklärung zurückgreifen.

Widerruf eines Erbvertrags

Im Rahmen der allgemein geltenden Testierfreiheit steht es künftigen Erblassern zu Lebzeiten selbstverständlich frei, ihr Testament zu widerrufen oder abzuändern. Liegt dahingegen ein Erbvertrag vor, ist es alles andere als leicht, von diesem wieder zurückzutreten. Anders als ein Testament bildet ein Erbvertrag eine zweiseitige Bindung und keiner der Vertragspartner kann den Erbvertrag alleine widerrufen. Nur wenn sich alle Beteiligten einig sind, kann ein Erbvertrag somit aufgelöst werden. Ebenso wie der Erbvertrag selbst muss dann auch die Auflösung notariell beglaubigt werden.

Im Rahmen der Erstellung eines Erbvertrags kann der künftige Erblasser aber durchaus auf ein Widerrufsrecht bestehen und sich somit die Möglichkeit sichern, jederzeit vom Erbvertrag zurücktreten zu können. Darüber hinaus erlaubt der deutsche Gesetzgeber auch einen Rücktritt vom Erbvertrag, falls sich der begünstigte Vertragspartner einer schweren Verfehlung gemäß § 2333 BGB schuldig gemacht hat. Obwohl eine Widerrufserklärung bei einem Erbvertrag im Allgemeinen keine Aussicht auf Erfolg hat, bestätigen auch in diesem Zusammenhang Ausnahmen die Regel.

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