Vermögensnachfolge

Viele Menschen widmen sich intensiv ihrem Vermögen und verwenden viel Zeit und Kraft darauf, im Laufe der Jahre ein gewisses Vermögen aufzubauen, das ihnen den gewünschten Lebensstandard sichert. Unter dem Vermögen eines Menschen versteht man allerdings nicht nur größere Anlagewerte, sondern dessen gesamtes Hab und Gut. Folglich wird das komplette Eigentum eines Menschen als dessen Vermögen zusammengefasst. In Anbetracht dessen verfügt wohl jeder Verbraucher mehr oder weniger über Vermögen, auch wenn nicht in allen Fällen bedeutende Vermögenswerte vorhanden sind. 

Aus diesen Gründen sollte die Vermögensnachfolge ein Thema sein, mit dem sich nicht nur überaus wohlhabende Menschen befassen sollten. Für jeden Verbraucher ist es ratsam und empfehlenswert, für das persönliche Vermögen vorzusorgen und in diesem Zusammenhang auch an den eigenen Tod zu denken. Man kann Vermögen lebzeitig verschenken oder vererben, denn nach dem eigenen Ableben will man sein Eigentum in guten Händen wissen und üblicherweise sicher sein können, dass dieses in die richtigen Hände kommt. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge mit einer gut durchdachten Nachlassplanung überaus sinnvoll.

Vermögensnachfolge und Erbrecht

Zwingend erforderlich ist es allerdings nicht, dass man hinsichtlich der Vermögensnachfolge aktiv wird. Der deutsche Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Vielzahl an Gesetzen und Regelungen verankert, die in einem solchen Fall greifen und somit die Vermögensnachfolge regeln, sofern der Erblasser dies nicht zu Lebzeiten getan hat. Bei diesen Regelungen handelt es sich um die gesetzliche Erbfolge, die in erster Linie in der Gesamtrechtsnachfolge in §§ 1922 und 1924 ff. BGB definiert ist. Hieraus ergibt sich ein detailliertes Ordnungssystem, das die Basis für die Rangfolge der gesetzlichen Erben darstellt. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass im Zuge der gesetzlichen Erbfolge ausschließlich die nächsten Verwandten und der überlebende Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner im Rahmen der Vermögensnachfolge zum Zuge kommen.

Wer hinsichtlich der Aufteilung seines Vermögens andere Vorstellungen hat, kann durchaus von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Um die Testierfreiheit nach § 1937 BGB in Anspruch nehmen zu können und die Erbeinsetzung selbst in die Hand zu nehmen, muss man als künftiger Erblasser allerdings selbst aktiv werden. So kann die Festlegung einer gewillkürten Erbfolge, die die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzt, nur mithilfe einer rechtskräftigen Verfügung von Todes wegen erfolgen. Im Falle einer entsprechenden Vermögensnachfolge haben künftige Erblasser die Wahl zwischen einem Erbvertrag und dem eigenhändigen Testament verfassen.

Hierbei muss man stets bedenken, dass es sich bei den jeweiligen Erben zumeist um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt. Die Erbengemeinschaft ist Eigentümerin des gesamten Nachlasses, so dass alle Miterben gemeinschaftliche Eigentümer des Nachlassvermögens sind. Erst durch die Erbauseinandersetzung findet eine Aufteilung des Vermögens statt. Oftmals ist es allerdings der Wunsch des Erblassers, einer bestimmten Person einzelne Vermögenswerte zukommen zu lassen. Im Rahmen einer gut geplanten Vermögensnachfolge ist dies kein Problem, denn ein Vermächtnis erfüllt genau diesen Zweck und kann im Testament angeordnet werden. Als künftiger Erblasser genießt man im Rahmen der Vermögensnachfolge somit eine hohe Freiheit und kann das erben und vererben mehr oder weniger den eigenen Wünschen entsprechend gestalten.

Vermögensnachfolge regeln und so vorsorgen

Anhand dieser Informationen wird bereits die Komplexität des deutschen Erbrechts heute ersichtlich, was auf viele juristische Laien abschreckend wirkt. Nichtsdestotrotz ist es natürlich überaus sinnvoll, die Vermögensnachfolge frühzeitig zu regeln und so entsprechende Konzepte zu erarbeiten. In erster Linie kommt dies dem künftigen Erblasser zugute, denn auf diese Art und Weise kann dieser sicher sein, dass sein Nachlass seinen individuellen Wünschen entsprechend aufgeteilt wird. Zudem verschafft eine sorgfältige Vermögensvorsorge, beispielsweise indem Sie eine Stiftung gründen, den Angehörigen ein Höchstmaß an Sicherheit, schließlich stellt sich im Erbfall nicht die Frage, was der Verstorbene wohl gewollt hätte. Die Regelung der Vermögensnachfolge ist demzufolge die perfekte Vorsorge für den eigenen Erbfall und trägt häufig maßgeblich zur Verhinderung gerichtlicher Auseinandersetzungen unter den Miterben bei.

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