Unterhaltsanspruch

Der Unterhaltsanspruch regelt den Anspruch auf die Zahlung eines monatlich im Voraus zu leistenden Geldbetrags. Um den Unterhaltsanspruch zu beanspruchen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Wann besteht ein Unterhaltsanspruch?

Eine Rechtsgrundlage für den Unterhaltsanspruch besteht bei Verwandten in klarer Linie (das heißt Eltern, Kinder, aber auch Großeltern und Enkel), Ehegatten und Partnern von eingetragenen Lebensgemeinschaften. Zusätzlich kann sich ein Unterhaltsanspruch für eine ledige oder verheiratete Mutter nach einer Geburt ergeben oder der Unterhaltsanspruch kann vertraglich vereinbart und von einem Notar bestätigt worden sein.

Der Unterhaltsanspruch besteht unter den oben genannten Personen, wenn eine Bedürftigkeit nachgewiesen wird und wenn die Person, die den Unterhalt zahlen soll, leistungsfähig ist. Das heißt, wenn eine Person einen Unterhaltsanspruch gegen eine andere erhebt und über eigenes Vermögen verfügt, kann dies eine Aufhebung des Unterhaltsanspruchs bewirken. Auch wenn die Person, die den Unterhaltsanspruch leisten soll, dazu nicht in der Lage ist, muss der Unterhalt nicht oder nicht vollständig von dieser Person geleistet werden.

Unterhaltsanspruch von Müttern

Mütter haben nach einer Geburt einen Unterhaltsanspruch, der zusätzlich zu dem Anspruch des Kindes zu leisten ist. Dieser Unterhaltsanspruch besteht für ledige und verheiratete Mütter gleichermaßen bis zur Erlangung des dritten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes. Sollte zwischen den Eltern eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen worden sein, dass die Mutter ihre Berufstätigkeit zum Wohl des Kindes aufgibt kann der Unterhaltsanspruch auch länger bestehen. Das Gleiche gilt, wenn es keine Möglichkeit zur Betreuung des Kindes gibt.

Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

Auch mit der Volljährigkeit eines Kindes erlischt dessen Anspruch auf Unterhalt nicht. Eltern sind solange bar – Unterhaltspflichtig bis das Kind den ersten Berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hat. Dies gilt nicht, wenn eigenes Vermögen des Kindes vorhanden ist. Auch ein sittliches Fehlverhalten kann Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes haben.

Höhe des Unterhaltsanspruchs

Die genaue Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach dem genauen Vermögen und den speziellen Umständen des Unterhaltspflichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Richtlinie für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs von Kindern.

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