Testamentsänderung
Wechselnde Umstände und Beziehungen im Leben lassen häufig den Wunsch nach einer Testamentsänderung aufkommen. Allerdings sollte man genau wissen, was man machen muss, damit eine solche Testamentsänderung auch wirksam ist. Je nachdem, welche Form für das ursprüngliche Testament gewählt wurde, kann das einfacher oder aufwändiger sein.
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Testamentsänderung beim handschriftlichen Testament
- Eine Testamentsänderung beim handschriftlichen Testament kann nur von dem Testierenden selbst handschriftlich vorgenommen werde. Er hat mehrere Möglichkeiten für eine Testamentsänderung:
- Änderungen einfügen, Streichungen vornehmen.
In diesem Fall sollte die Testamentsänderung mit Datum und Unterschrift bestätigt werden. - Neues Testament mit Datum
Durch die Erstellung eines neuen Testaments kann ein altes widerrufen werden, allerdings nur in den Punkten, in denen es sich widerspricht. - Im neuen Testament kann das frühere auch mit Worten widerrufen werden.
- Ein nicht mehr benötigtes, früheres Testament kann vom Testierenden zerstört werden.
Testamentsänderung beim notariellen Testament
Ein öffentliches Testament, das von einem Notar beglaubigt und dem Amtsgericht zur Verwahrung übergeben wurde, muss zurückverlangt werden. Streng genommen ist das Testament dann widerrufen. Eine Testamentsänderung muss dann wiederum vom Notar beglaubigt werden.
Testamentsänderung beim gemeinschaftlichen Testament
Am Schwierigsten ist die Testamentsänderung bei einem gemeinschaftlichen Testament das von Ehegatten gemeinsam verfasst wurde.
- Ist das gemeinschaftliche Testament handschriftlich verfasst und sind sich beide Gatten über die geplante Testamentsänderung einig, können sie diese vornehmen oder ein neues, gemeinschaftliches Testament erstellen.
- Vor allem Änderungen, die wechselbezüglichen Vereinbarungen betreffen, können nur vorgenommen werden, wenn beide Partner zustimmen.
- Möchte nur einer der beiden Gatten eine Testamentsänderung vornehmen, muss er dem Ehegatten eine notarielle Beurkundung seiner Änderungswünsche zukommen lassen. Eine Testamentsänderung nach dem Tod des einen Ehegatten ist nicht möglich, außer in dem Fall, dass eine Änderungsklausel enthalten ist. Eine solche Klausel kann dem überlebenden Partner eine Testamentsänderung über eine fest gelegte Summe oder einen Gegenstand auch nach dem Tod ermöglichen.
Fazit zur Testamentsänderung
Eine Testamentsänderung vorzunehmen, muss nicht unbedingt schwierig sein. Die oben genannten Vorschriften sollten natürlich beachtet werden. Bei jeder Form der Testamentsänderung sollte man jedoch sehr stark auf Genauigkeit und Übersichtlichkeit achten. Sind mehrere Testamente im Umlauf und enthalten diese zusätzliche Streichungen und Hinzufügungen wird der tatsächliche letzte Wille des Erblassers schwer erkennbar.