Testament Alleinerbe
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Testament – Alleinerbe einsetzen
Häufig kommt es vor, dass ein Erblasser seinen gesamten Nachlass an eine einzige Person vermachen möchte. In einem solchen Fall kann der Erblasser diese Person in seinem Testament als Alleinerbe einsetzen. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen und die unter Umständen zur Folge haben können, dass ein Teil des Nachlasses dennoch an andere Personen abgegeben wird: an die Pflichtteilsberechtigten.
Bestimmungen zum Testament: Alleinerbe versus Pflichtteil
In Deutschland werden nahe Angehörige vor dem Enterben geschützt, indem ihnen vom Gesetz her ein Pflichtteil zugesprochen wird, der nur unter gravierenden Bedingungen gestrichen werden kann. Pflichtteilsberechtigt sind die engsten Angehörigen wie beispielsweise Kinder, Eltern und Ehepartner. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wird also ein Alleinerbe eingesetzt, obwohl (andere) Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind, sollte der Erblasser wissen, dass die Pflichtteilsberechtigung durch das Einsetzen eines Alleinerben im Testament nicht außer Kraft gesetzt wird.
Ein Erblasser, der einen pflichtteilsberechtigten Angehörigen enterben möchte, und seinen gesamten Nachlass einem anderen Alleinerben vermachen möchte, kann dies im seltensten Falle , bei schweren Straftaten des Berechtigten, verwirklichen. Der Pflichtteilsanspruch kann nur in ganz bestimmten, vom Gesetz genau definierten Fällen entzogen werden.
Alleinerbe in einem gemeinschaftlichen Testament
In einem gemeinschaftlichen Testament, wie beispielsweise dem Berliner Testament, ist es üblich, dass sich Ehegatten gegenseitig per Testament zum Alleinerben bestimmen. Dies kann unter Umständen nicht nur Vorteile haben.
Zum einen ist zu bedenken dass natürlich auch in diesem Falle der Pflichtteilsanspruch bestehen bleibt. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, die auf eine Auszahlung des Pflichtteils bestehen, ist der Alleinerbe trotz des Testaments zur Auszahlung verpflichtet. Besteht das Erbe aber beispielsweise in einer Wohnung und ist nicht genügend Bargeld vorhanden, um die Kinder auszuzahlen, war der Alleinerbe früher gezwungen, die Wohnung zu verkaufen. Dies wurde durch die neuen Regelungen zwar genau verhindert, doch in einem solchen Falle wäre anzuraten, dass der Erblasser zusätzlich versucht schon vorab Regelungen mit seinen Kindern zu treffen, um dem Alleinerben die Auszahlung von Pflichtteilen zu ersparen.
Testament Alleinerbe, aus steuerlicher Sicht
Aus steuerlicher Sicht kann die Einsetzung eines Alleinerben im Testament nicht immer günstig. Besonders wenn es um höhere Summen geht, werden durch das Testament eines Alleinerben die steuerlichen Freibeträge nicht optimal genutzt und mehr Geld als beabsichtigt fällt an den Fiskus.