Schiedsverfahren
Fallen Streitigkeiten in zivilen Angelegenheiten an, besteht neben dem bekannten Gang vor ein Zivilgericht auch die Möglichkeit ein Schiedsverfahren ein zu berufen. Das Schiedsverfahren bietet gewisse Vor- und Nachteile zu einem gerichtlichen Verfahren, ist aber genauso rechtswirksam.
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Was genau ist ein Schiedsverfahren?
Ein Schiedsverfahren wird von einem Schiedsgericht, also einem privaten Zivilgericht, abgehalten. Das Urteil, das in einem Schiedsverfahren gefällt wird, nennt man Schiedsspruch. Der Schiedsspruch ist rechtlich bindend und kann nur bei groben Verfahrensverstößen vom Oberlandgericht aufgehoben werden.
Bedingungen für ein Schiedsverfahren
Ein Schiedsverfahren kann nur nach vorheriger, vertraglicher Schiedsvereinbarung der betroffenen Parteien abgehalten werden. In der Schiedsvereinbarung werden die genauen Umstände des Schiedsverfahrens wie auch die Wahl des Schiedsrichters festgelegt und von den Parteien als bindend anerkannt.
Das Schiedsverfahren kann nur in zivilen Streitigkeiten entscheiden, die sich durch einen Vergleich lösen lassen.
Folgen eines Schiedsverfahrens
Wird eine Schiedsvereinbarung geschlossen und ein Schiedsverfahren einberufen kann der Rechtsweg nicht mehr über staatliche Zivilgerichte stattfinden. Das in einem Schiedsverfahren gefällte Urteil ist rechtlich bindend. Das Oberlandgericht kann nicht um die Prüfung eines Schiedsspruchs bemüht werden.
Schiedsverfahren: Unterschiede zum zivilen Gerichtsverfahren
Das Schiedsverfahren kennt nur eine Instanz was sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein kann. Es bedeutet unter Umständen eine enorme Verkürzung des Verfahrens, wobei allerdings im Falle einer Fehlentscheidung die Möglichkeit zur Revision verschlossen bleibt.
Das Schiedsgericht ist wesentlich flexibler, da es sich nur mit diesem einen Fall befasst. Termine und Örtlichkeiten können durch die Parteien, die im Schiedsverfahren betroffen sind mit bestimmt werden.
Die Kosten für ein Schiedsverfahren können im Vergleich zum Gerichtsverfahren niedriger oder höher ausfallen entscheidend ist unter anderem der Streitwert. Ein Schiedsverfahren tagt immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit, es ermöglicht den Parteien also ein erhöhtes Maß an Privatsphäre.
Instanzen für ein Schiedsverfahren
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schiedsverfahren finden sich im 10. Buch der Zivilprozessordnung. Sie können im der Schiedsvereinbarung abgeändert werden.
In Deutschland gibt es einige Instanzen, die Schiedsverfahren nach einer selbst festgelegten Verfahrensordnung abhalten. Dazu gehören beispielsweise die Handelskammern, die TENOS AG oder die DIS, die deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit.