Schenkung zu Lebzeiten
Das Schenken mit der warmen Hand, wie die Redeweise sagt, ist vielen Menschen lieber als das schnöde Vererben des Nachlasses. Vor allem aus steuerlichen Gründen bietet eine Schenkung zu Lebzeiten deutliche Vorteile, wenn man dabei richtig vorgeht.
Der Verschenkende ist bei einer Schenkung zu Lebzeiten äußerst flexibel und kann sich vor Missbrauch oder Enttäuschung durch gewisse Vorbehalte schützen. Mögliche Auswirkungen einer Schenkung zu Lebzeiten sind jedoch nicht zu unterschätzen.
Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen rund um die Schenkung zu Lebzeiten:
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Form und Auswirkungen einer Schenkung zu Lebzeiten
Eine Schenkung zu Lebzeiten sollte in einem notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten festgelegt werden. Sind Immobilien betroffen sollte die Schenkung von einer dementsprechenden Eintragung im Grundbuch begleitet werden.
Da eine Schenkung zu Lebzeiten für den Schenkenden drastische Auswirkungen hat, sollte sie zuvor gut bedacht werden. Der Schenkende verliert sein Eigentum und die Rechte daran.
Ganz wichtig ist es außerdem, bei einer Schenkung zu Lebzeiten, die Auswirkungen auf die Anteile von Pflichtteilsberechtigen zu bedenken. Im Zeitraum von 10 Jahren wird die Schenkung berücksichtigt allerdings mit abnehmender Relevanz.
Kann eine Schenkung zu Lebzeiten rückgängig gemacht werden?
Nur ausnahmsweise kann eine Schenkung zu Lebzeiten durch den Schenkenden zurückgefordert werden, beispielsweise bei einer Verarmung des Schenkenden, einer schweren Verfehlung oder grobem Undank seitens des Beschenkten.
Schutz des Schenkenden
Auch wenn zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten ein Vertrauensverhältnis herrscht, kann es für den Schenkende sinnvoll sein, sich vor Missbrauch oder Verarmung zu schützen. Das Gesetz bietet hierfür mehrere Möglichkeiten, wie den Nießbrauch und zahlreiche Vorbehaltsrechte. In einem Vertrag über eine Schenkung zu Lebzeiten müssen derartige Bestimmungen enthalten sein, um ihre Wirksamkeit zu garantieren.
Wie viele Steuern fallen bei einer Schenkung zu Lebzeiten an?
Das Erbschaftssteuergesetz regelt auch die Bestimmungen des Schenkungssteuergesetzes. Die Regelungen zu Steuerpflicht, Steuerklasse und den Freibeträgen sind im Wesentlichen dieselben. Vor allem die Freibeträge bieten eine ideale Option zur Reduzierung der Steuerlast. Dabei ist vor allem zu bedenken, dass die Steuerfreibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Eine rechtzeitige Schenkung zu Lebzeiten kann Steuerfreibeträge also unter Umständen mehrfach nutzen. Einem Kind steht außerdem von jedem seiner Eltern ein Steuerfreibetrag von 205.000 € zu, wird geschickt verschenkt, kann das Kind also bis zu 405.000 € steuerfrei bei einer Schenkung zu Lebzeiten erhalten.