Schenkung Haus

Wer seinen zukünftigen Erben die Zahlung hoher Steuerbeträge ersparen möchte, sollte sich bereits zu Lebzeiten darüber Gedanken machen, wie Erbschaftssteuern legal gespart werden können. Eine beliebte Methode hierzu ist die Schenkung, vor allem die Schenkung Haus.

Bedenken gegen die Schenkung Haus

Auch wenn Steuern gespart werden können, sollte eine Schenkung Haus gut überdacht werden, schließlich ist diese für gewöhnlich endgültig und der Übertragende verliert dadurch wertvolle Rechte. Befürchtungen seitens des Schenkenden sind zumal nicht immer unbegründet, nicht selten ist es vorgekommen, dass ein Haus nach einer Schenkung von den neuen Besitzern gegen den Willen des früheren Eigentümers verkauft wurde oder dass die Schenkenden nur groben Undank geerntet haben. Deshalb gibt es auch für die Schenkung Haus die Möglichkeit sich durch Vorbehalte abzusichern.

Der Nießbrauch

Der Nießbrauch kann die ideale Lösung sein, um sich bei der Schenkung eines Hauses optimal abzusichern. Wird eine Schenkung Haus mit einem lebenslangen Nießbrauch des Schenkenden vereinbart, behält der Schenkende viele entscheidende Rechte am Haus. Er behält lebenslanges Nutzungsrecht am Haus ihm stehen weiterhin Einnahmen aus dem Haus zu er kann es vermieten, etc.

Das Wohnungsrecht

Bei einer Schenkung Haus mit dem Wohnungsrecht für den Schenkenden stehen diesem nicht ganz so viele Rechte am Haus zu. Er behält jedoch ein Nutzungsrecht, das auf einen Teil des Hauses beschränkt sein kann. Diese Lösung eignet sich beispielsweise für eine Schenkung, bei der ein Mehrparteien Haus betroffen ist. Der Schenkende kann dann lebenslang eine der Wohnungen bewohnen, andere Wohnungen können von dem Beschenkten bewohnt oder vermietet werden.

Weitere Punkte, die es bei der Schenkung Haus zu bedenken gilt

  • Denken Sie daran, dass sich die Steuerfreibeträge alle 10 Jahre neu nutzen lassen, ein Haus mit großem Verkehrswert kann also auch in mehreren Etappen verschenkt werden.
  • Unter Umständen ist die Anrechnung der Schenkung Haus auf den Pflichtteil sinnvoll.
  • Eine Schenkung, bei der ein Haus an eines von mehreren Geschwistern übertragen wird, kann sinnvoller weise von Ausgleichszahlung an die Geschwister begleitet werden. Die Ausgleichszahlungen können auch erst nach dem Tod es Schenkenden getätigt werden.

 

Schenkung Haus mit weiteren Vorbehalten

Für fast jedes denkbare Szenario bestehen entsprechende Klauseln oder Vorbehaltsrechte, damit eine Schenkung Haus für den Schenkenden möglichst risikofrei bleibt. Es kann ein Mitspracherecht bei Verkaufsplänen abgesprochen werden, der Beschenkte kann zur ordnungsgemäßen Pflege des Hauses verpflichtet werden oder es kann eine monatliche Zahlung an den ehemaligen Hausbesitzer vertraglich festgelegt werden.

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