Schenkung Erbe
Viele Menschen sorgen für den Fall der Fälle vor und errichten frühzeitig ein Testament, das alle Angaben bezüglich der späteren Verteilung des Nachlasses enthält. Häufig wollen sich Erblasser aber nicht auf die Erbfolge verlassen, sondern stattdessen zumindest einen Teil ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten an eine andere Person übertragen. In einem solchen Fall spricht man von einer Schenkung, schließlich wird durch eine solche vorweggenommene Erbfolge ein Vermögenswert des Erblassers, der in diesem Fall der Schenkende ist, dem Beschenkten unentgeltlich überlassen, sodass man sagen könnte, dass es sich hierbei um ein Geschenk handelt.
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Schenkung Erbe – die Erbschaftssteuer im Blick haben
Eine derartige Schenkung hat selbstverständlich ihre Vor- und Nachteile, weshalb man im Vorfeld genau abwägen sollte, ob eine Schenkung auch aus erbrechtlicher Hinsicht sinnvoll ist. Im Bezug auf die Erbschaftssteuer erweist sich eine Schenkung zwar in der Regel als sehr vorteilhaft, aber dennoch gilt es, einiges zu bedenken, bevor man eine Schenkung vollzieht.
Schenkung Erbe – Auswirkungen auf den Pflichtteil
So ist es möglich, dass die zu Lebzeiten getätigten Schenkungen im späteren Nachlassverfahren von Belang sind. Insbesondere bei größeren Geschenken, wie zum Beispiel einer Immobilie, wird der Wert der Schenkung auf den Erb- bzw. Pflichtteil des jeweiligen Erben angerechnet. In vielen Fällen wird der Beschenkte sogar zu Ausgleichszahlungen gegenüber seinen Miterben verpflichtet, weil er durch die Schenkung bevorteilt wurde. Dies ist natürlich auch bei Schenkungen der Fall, die lediglich aus größeren Geldwerten und keinen anderen Vermögenswerten bestehen. Hat der Erblasser beispielsweise das Studium eines Erben finanziert oder die Ausstattung dessen erster Wohnung finanziell gesponsert, wird dem Beschenkten dies auf seinen Erbteil angerechnet und unter Umständen erhält dieser nicht nur weniger, sondern muss den Miterben gegenüber sogar für einen finanziellen Ausgleich sorgen.
Eine Schenkung, die bekanntermaßen eine Zuwendung unter Lebenden bildet, ist daher auch in erbrechtlichen Angelegenheiten von Belang. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für zukünftige Erblasser, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen und mit diesem die Vor- und Nachteile einer Schenkung im Vorfeld zu klären.