Prozesskostenhilfe

Ein Gerichtsverfahren kann mitunter erhebliche Kosten verursachen und zu einer großen finanziellen Belastung für alle Beteiligten werden. Wer sich keinen Anwalt leisten kann und nicht dazu in der Lage ist, die anfallenden Gerichtskosten zu tragen, hat in der Bundesrepublik Deutschland trotzdem die Möglichkeit, sein Recht notfalls juristisch durchzusetzen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzgeber die sogenannte Prozesskostenhilfe vor, die von Bedürftigen in Anspruch genommen werden und als finanzielle Unterstützung für die Führung eines Rechtsstreits gewährt werden kann.

Insbesondere in erbrechtlichen Angelegenheiten können einkommensschwache Personen schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Falls eine solche Person zu den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft gehört und erhebliche Differenzen dazu führen, dass die Erbschaft vor Gericht geklärt werden muss, muss sich der betreffende Erbe für gewöhnlich einen Anwalt nehmen, der dann die Interessen seines Mandaten vertritt. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Erben einem oder mehreren pflichtteilsberechtigten Miterben ihren Anteil am Erbe verweigern. In einem solchen Fall gewährt der deutsche Staat eine Prozesskostenhilfe, sodass der Erbe in Ermangelung finanzieller Mittel nicht auf eine Klage verzichten muss.

Prozesskostenhilfe in der ZPO verankert

In §§ 114 ff. ZPO ist die Prozesskostenhilfe gesetzlich verankert, wodurch auch einkommensschwachen Personen das Recht zugestanden wird, vor Gericht zu ziehen und dort für ihr Recht zu kämpfen. Natürlich gelten für diese Form der finanziellen Unterstützung gewisse Voraussetzungen, die ebenfalls im Gesetz definiert sind. So kann die Prozesskostenhilfe ausschließlich für Verfahren vor deutschen staatlichen Gerichten und nur für Arbeits-, Zivil-, Verwaltungs- und Sozialprozesse in Anspruch genommen werden.

Bedürftige müssen den entsprechenden Antrag bei dem Gericht einreichen, das auch für den jeweiligen Prozess zuständig ist. Mit dem Antrag muss man seine Bedürftigkeit nachweisen und außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einreichen. Anhand dieser Unterlagen und der gerichtlichen Vorprüfung, die die Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Prozesses beurteilt, wird dann eine Entscheidung gefällt.

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