Postmortale Vollmacht
Im Rahmen einer Vollmacht räumt eine Person, der sogenannte Vollmachtgeber, einer anderen Person, die in diesem Fall den Bevollmächtigten darstellt, eine Vertretungsbefugnis ein, sodass der Bevollmächtigte für den in der Vollmacht definierten Fall über eine Vertretungsbefugnis für den Vollmachtgeber verfügt. In der deutschen Gesetzgebung handelt es sich bei einer Vollmacht um ein offizielles Rechtsgeschäft, das strengen, juristischen Auflagen unterliegt.
Postmortale Vollmacht – Spezialform der Vollmacht
Die postmortale Vollmacht bildet eine Spezialform der Vollmacht und gilt, wie der Name schon aussagt, erst nach dem Tod des Vollmachtgebers. So wird eine solche Vollmacht erst durch den Tod des Verfassers wirksam und soll in erster Linie zur Erleichterung aller in einem derartigen Fall notwendigen Formalitäten regeln, schließlich verfügt der Bevollmächtigte über alle erforderlichen Befugnisse und muss diese nicht erst gerichtlich durchsetzen.
Postmortale Vollmacht für Unternehmer
Insbesondere wenn der Erblasser ein Unternehmen hinterlässt, sollte dieser noch zu Lebzeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen und eine postmortale Vollmacht verfassen. Auf diese Art und Weise kann der Erblasser sicherstellen, dass die Person seiner Wahl die Kontrolle in seinem Unternehmen übernimmt und sich niemand anderes womöglich durch gerichtliche Verfahren auf den Chefsessel kämpft. Außerdem besteht ein wesentlicher Vorteil einer solchen Vollmacht darin, dass diese unmittelbar nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird und somit keine wertvolle Zeit verloren geht. Existiert keine Vollmacht, muss schließlich das herkömmliche Nachlassverfahren abgewartet werden, das nicht selten mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Wenn in dieser Zeit niemand die Leitung des Betriebs übernimmt und dieser daher zeitweise brach liegt, kann mitunter ein immenser wirtschaftlicher Schaden entstehen, der im schlimmsten Fall die Insolvenz des Unternehmens bedeuten kann.
Aus diesem Grund ist eine postmortale Vollmacht insbesondere für Unternehmer, die ihr Lebenswerk auch nach ihrem Tod in guten Händen wissen wollen, praktisch unverzichtbar. Natürlich erweist sich eine postmortale Vollmacht nicht nur in solchen Fällen als sehr hilfreich. Falls beispielsweise ein Ehepartner verstirbt, hat der noch lebende Ehegatte erst einmal keinen Zugriff auf dessen Konten, da das Erbe zuerst vollständig geklärt sein muss. Wer seinem Partner diesen Ärger und damit verbundene, finanzielle Schwierigkeiten ersparen möchte, kann dies mit einer postmortalen Vollmacht tun, die immer mehr Banken sogar von sich aus anbieten.