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Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, bestimmte Aufgaben in ihrem Namen zu erledigen, wobei auch eine umfassende Bevollmächtigung möglich ist, sodass der Bevollmächtigte in allen Belangen zum Vertreter des Vollmachtgebers wird. Mit einer solchen Vorsorgevollmacht kann man für Notsituationen vorsorgen, die eine eigene Entscheidungsfähigkeit unmöglich machen.

Dies trifft in der Regel nach einem schweren Unfall oder einer massiven Erkrankung zu. Wenn ein Mensch also beispielsweise infolge eines Verkehrsunfalls ins Koma fällt oder an einer fortschreitenden Demenz leidet, verfügt dieser nach dem deutschen Gesetz nicht mehr über seine Einwilligungsfähigkeit und ist somit von den Entscheidungen anderer Personen abhängig.

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht – ein wichtiges Dokument im Notfall

Dies ist für jeden Menschen eine schreckliche Vorstellung, doch es kann jederzeit jeden treffen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Mit einem solchen Dokument lässt sich zwar eine derartige Notsituation nicht vermeiden, doch falls der Fall der Fälle eintritt, wird man zumindest von der gewünschten Person vertreten. Da dieser Mensch in allen Belangen des Lebens zum Vertreter des Vollmachtgebers wird, sollte es sich bei der bevollmächtigten Person um jemanden handeln, der das volle persönliche Vertrauen genießt.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten – der Unterschied

Laien verwechseln eine Vorsorgevollmacht häufig mit einer Patientenverfügung, obwohl sich diese beiden Dokumente maßgeblich voneinander unterscheiden. In einer Patientenverfügung macht der Verfasser konkrete Angaben bezüglich medizinischer Behandlungen und definiert schon im Voraus, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht.

Im Gegensatz dazu beinhaltet eine Vorsorgevollmacht keine derartig konkreten Willensäußerungen, denn hiermit überträgt der Vollmachtgeber die Entscheidungskraft an den Bevollmächtigten, sodass dieser zu entscheiden hat, falls der Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage sein sollte.

 

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Was regelt eine Patientenverfügung?

Patientenverfügungen befassen sich mit medizinischen Maßnahmen und sorgen für den Fall vor, dass man als Patient seinen Willen nicht (wirksam) äußern kann. Indem man eine Patientenverfügung erstellt und im Vorfeld festlegt, welche Maßnahmen und Eingriffe im Ernstfall durchgeführt werden oder auch unterlassen werden sollen, ist man den Ärzten nicht willenlos ausgeliefert und bürdet zudem seinen Angehörigen nicht auf, beispielsweise über lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden.

Worum geht es in einer Vorsorgevollmacht?

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann man für den Notfall vorsorgen und eine andere Person bevollmächtigen, im Ernstfall im Namen des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers zu agieren. Der Bevollmächtigte entscheidet als Vertreter für den Vollmachtgeber, der dazu nicht mehr in der Lage ist.

Indem man mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgt, kann man eine Person bevollmächtigen, der man vollends vertraut.

Wann sollte man über eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nachdenken?

Viele Menschen sehen zwar ein, dass Vorsorge wichtig ist, nehmen sich aber meist keine Zeit dafür und vertagen das Ganze auf später. Es ist natürlich so, dass mit steigendem Alter das Risiko einer mitunter lebensbedrohlichen Erkrankung steigt. Das bedeutet aber nicht, dass Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten nur für Ältere relevant sind. Krankheiten und Unfälle können in jeder Lebensphase passieren und plötzlich dafür sorgen, dass man nicht mehr entscheiden kann oder sogar verstirbt.

Betroffene haben dann die Chance auf eine individuelle Vorsorge versäumt, was es oftmals den Angehörigen besonders schwer macht und teilweise zu handfesten Konflikten führen kann. Es ist folglich nie zu früh für eine Patientenverfügung beziehungsweise Vorsorgevollmacht. Da jederzeit Anpassungen vorgenommen werden können, muss man sich nicht früh festlegen, sondern kann durch Aktualisierungen auf die jeweilige Lebenssituation Rücksicht nehmen.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Der eigene Tod sowie gravierende gesundheitliche Probleme, die die eigene Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen, bereiten den meisten Menschen große Angst. Daher neigt man mitunter dazu, derartige Themen auszublenden und sich lieber den schönen Dingen des Lebens zuzuwenden.

Dies ist verständlich, aber nicht unbedingt sinnvoll. Damit die Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung sowie der Vorsorgevollmacht gelingt, gibt es im Folgenden zwei Tipps aus der Erbrecht-Heute.de-Redaktion.

Akzeptieren Sie Zukunftsängste, aber lassen Sie diese nicht Ihr Leben bestimmen!

Krankheit und Tod sind existenzielle Bedrohungen, die jeder Mensch fürchtet. Sie sollten entsprechende Ängste also nicht verdrängen, sondern zulassen. Es ist vollkommen normal, dass man solche Dinge fürchtet. Man darf aber nicht zulassen, dass die Ängste das Leben bestimmen.

Ein offener Umgang mit den betreffenden Themen ist schon einmal ein guter Anfang. Zudem ist es wichtig, Lösungen zu erarbeiten. So kann das Erstellen einer Patientenverfügung beziehungsweise Vorsorgevollmacht durchaus etwas heilsames haben, da man im Rahmen der Möglichkeiten klare Verhältnisse und Sicherheit schafft.

Lassen Sie sich kompetent beraten!

Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht will man für den Ernstfall vorsorgen und Regelungen treffen, die dann greifen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Es ist daher wichtig, dass alles korrekt und rechtssicher abgewickelt wird.

Aus diesem Grund sollten Sie sich in solchen Belangen kompetent beraten lassen und einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser ist der beste Ansprechpartner für derartige Vorsorgemaßnahmen und kann informieren sowie beraten.

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