Patiententestament
Bei dem Begriff Patiententestament handelt es sich um ein gebräuchliches Synonym für eine Patientenverfügung. In einem solchen Dokument legt man fest, welche medizinischen Behandlungen man im Falle eines Falles wünscht und in welcher Situation man eine weitere Behandlung ablehnt. Mithilfe eines derartigen Patiententestaments kann man also im Vorfeld seine Wünsche genau definieren und auf diese Art und Weise für den Fall vorsorgen, dass man seine Wünsche nicht mehr äußern kann.
Patiententestament entlastet die Angehörigen
Wer bereits frühzeitig für den Notfall vorgesorgt und sich um ein Patiententestament gekümmert hat, kann nicht nur selbst entscheiden, sondern bürgt seinen Verwandten nicht diese immense Last auf, schließlich tragen diese in einer solchen Situation die Verantwortung und müssen Entscheidungen treffen, ohne zu wissen, was sich ihr schwerkranker Verwandter eigentlich wünscht.
In der Regel ist die Angst, dem Willen anderer Menschen hilflos ausgeliefert zu sein und nicht mehr selbst entscheiden zu können, der wesentliche Beweggrund für ein Patiententestament. Viele Menschen können den Gedanken nicht ertragen, eines Tages als wehrloser Pflegefall zu enden und einer möglicherweise ungewollten Behandlung hilflos ausgeliefert zu sein, und verfassen aus diesem Grund ein solches Dokument. Dies ist auch äußerst sinnvoll, denn jeder Mensch kann jederzeit in die Lage kommen, dass er infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit einem Patiententestament trifft man die adäquate Vorsorgemaßnahme und kann schon frühzeitig eine explizite Willenserklärung bezüglich der medizinischen Behandlung abgeben.
Auf diese Weise wird aber nicht nur den Verwandten eine schwerwiegende und folgenreiche Entscheidung erspart, sondern gleichzeitig der behandelnde Arzt über die Wünsche des Patienten in Kenntnis gesetzt. So weiß der Mediziner anhand des Patiententestaments, ob der Patient beispielsweise eine künstliche Ernährung, eine Beatmung oder die Dialyse ablehnt. Ist dies der Fall, ist von solchen Behandlungen abzusehen, selbst wenn diese medizinisch angezeigt sind. Durch eine Gesetzesänderung im September 2009 sind Patiententestamente hierzulande verbindlich, sodass dem Willen des Patienten grundsätzlich entsprochen werden muss.