Nachlasspfleger
Ein Nachlasspfleger ist eine Person, die in bestimmten Fällen vom Nachlassgericht bestimmt wird um einen Nachlass zu sichern, zu verwalten oder auch aufzulösen.
Wann wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet?
Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erbschaft pflegebedürftig ist und es entweder noch dauert, bis die Erbschaft angenommen wird, oder zunächst ein unbekannter Erbe ermittelt werden muss.
Zusätzlich gibt es den Fall einer Abwesenheitspflegschaft, bei dem ein unbekannter Aufenthaltsort eines Erben festgestellt werden muss.
Der Nachlasspfleger kümmert sich in der Regel um das Erbe bis ein Erbe ermittelt wurde und / oder die Erbschaft angenommen wurde.
Welche Aufgaben hat ein Nachlasspfleger?
Eine wichtige Aufgabe des Nachlasspflegers ist die Sicherung des Erbes. Gerade aus den Wohnungen Verstorbener werden von Angehörigen oder Nachbarn, die über Wohnungsschlüssel verfügen, Geldbeträge und Wertgegenstände häufig unerlaubterweise entfernt. Ein Nachlasspfleger kann dies durch die Hinterlegung von Geldbeträgen und Wertpapieren, durch die Anbringung von Siegeln an der Wohnung und durch eine Sicherstellung von kostbaren Gegenständen verhindern.
Auch die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Nachlasspfleger kann notwendig sein.
Ein Nachlasspfleger wird jedoch nicht nur zum Schutz des Erbes eingesetzt. Sind keine Angehörigen vorhanden oder können diese nicht ermitteln werden, hat er sich um alle anderen Dringlichkeiten zu kümmern. Häufig betrifft dies auch überschuldete Nachlässe.
Weitere Aufgaben des Nachlasspfleger können deshalb die Organisation der Bestattung, Auflösung der Wohnung, Auszahlung der Gläubiger sowie die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung sein.
Die Bezahlung des Nachlasspflegers
Nachlasspfleger, die nicht auf Anordnung des Nachlassgerichts das Erbe sichern oder verwalten, arbeiten ehrenamtlich. Ausgaben, die nötig waren, um den Nachlass korrekt zu sichern, werden ersetzt.
Ein Nachlasspfleger, der auf Anordnung des Nachlassgerichts eingesetzt wird, erhält eine Vergütung nach Absprache. Üblich ist die Vergütung nach dem VBVG, dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, aber auch eine Pauschalvergütung aus dem Nachlass oder ein höherer Stundensatz bei außerordentlicher Schwierigkeit ist denkbar.