Lebensversicherung Todesfall
Stirbt ein Versicherungsnehmer dann fällt die Versicherungsnehmerstellung nur dann in den Nachlass, wenn keine bestimmte dritte Person in der Versicherung begünstigt wurde. Der genannte Begünstigte kann frei über die Versicherungssumme verfügen. Da eine solche Versicherung nicht in die Erbmasse fällt, muss es die Auszahlung sich also nicht den Beschränkungen eines Testaments unterwerfen. Ist jedoch beim Abschluss der Lebensversicherung kein Bezugsberechtigter benannt oder ist dieser bereits vorverstorben fällt der Anspruch an die Versicherungsleistung in den Nachlass und steht damit den berechtigten Erben zu.
Bei Lebensversicherungen gibt es grundsätzlich zwei Arten, die reine Risikolebensversicherung oder die Kapital bildende allerdings auch teurere Kapitallebensversicherung. Bei einer Risikolebensversicherung kann für einen kleinen Geldbetrag schon das Risiko des Todesfalles abgesichert werden.
Der Hauptverdiener einer Familie kann vielerlei Gründe haben vorzusorgen. Wenn er verstirbt kann das auch eine junge Familie in den finanziellen Ruin bringen. Die Lebensversicherung ebenso sinnvoll sein, wenn eine Baufinanzierung abgesichert werden muss. Wenn einer der Abzahlenden stirbt, bleiben die Schulden dem Hinterbliebenen trotz alledem. Auch Geschäftspartner sichern sich gegenseitig ab für den Todesfall. Für all diese Absicherungsformen eignet sich die Lebensversicherung, ganz gleich ob man nur das Risiko Todesfall absichern möchte oder auch Kapital bilden.
Eine Lebensversicherung auf den Todesfall ist lediglich eine Absicherung für die Angehörigen eines Verstorbenen. Sie erhalten in diesem Fall eine vorher vereinbarte und versicherte Summe ausbezahlt. Die Versicherung zählt versicherungstechnisch gesehen zu den Personenversicherungen. Bei der Kapitallebensversicherung hingegen bekommt der Versicherte auch im Erlebensfall die vereinbarte Versicherungssumme. Dies ist also eine Doppelversicherung, die sowohl das Risiko des Todesfalls als auch eine Ansparung darstellt.
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Versicherung Todesfall – Entfällt Einsetzung bei Scheidung automatisch?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in der Versicherung genannte Bezugsberechtigung nicht automatisch mit einer Ehescheidung entfällt. Wenn der Versicherte dies zu Lebzeiten nicht geändert hat, muss die Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall an den begünstigten Bezugsberechtigten ausbezahlen. Allerdings entfällt bis auf wenige Ausnahmen der Besitzanspruch der Versicherungsleistung das bedeutet, in der Regel muss ein geschiedener Ehepartner die Versicherungssumme nach dem Zahlungseingang an die Erben weitergeben.
Lebensversicherung und Pflichtteil im Todesfall
Auch wenn die Versicherungsleistung nicht zum Nachlass zählt, weil ein Dritter auf den Todesfall begünstigt wurde, wird die Summe doch dem Nachlass zur Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen hinzuaddiert. Dies ist ebenso der Fall, wenn eine Schenkung des Verstorbenen an den Berechtigten vorliegt.
Versicherung und Erbschaftsteuer
Ist im Vertrag kein Bezugsberechtigter aufgeführt wird die Lebensversicherungssumme ein Teil des Nachlasses und die Erben sind nach § 3 Abs.1 Nr. 1des Erbschaftssteuergesetzes steuerpflichtig. Auch ein dritter Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung ist erbschaftsteuerpflichtig, lt. § 3 Abs.1 Nr. 4 ErbStG.