Kosten Testament

Die Aufgabe ein Testament zu erstellen, ist für die meisten Menschen überaus unangenehm. Die Gedanken an die Kosten, die ein Testament verursacht, verstärkt dieses Gefühl noch.

Wenn man die Verteilung seines Erbes jedoch nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen möchte, sollte man sich überwinden und möglichst bald ein Testament oder einen Erbvertrag niederlegen.

Je nachdem, was für ein Testament sie planen, müssen die Kosten für ein Testament nicht so hoch sein, wie Sie vielleicht befürchten.

Welche Kosten fallen für ein Testament an?

Testament ohne Kosten

Ein eigenhändig handschriftliches Testament verursacht keine Kosten. Bei sehr einfachen und übersichtlichen Erbfragen kann ein solches Testament ausreichen. Bei großen Vermögen, komplizierten Familien – Angelegenheiten oder sonstigen Spezialfällen wird ein rechtlicher Beistand jedoch nötig.

Sie alleine müssen entscheiden, ob Sie sich an einen Rechtsanwalt, an einen Notar oder an beide wenden wollen.

Beim Notar

Die eigentliche Aufgabe des Notars ist die öffentliche Beurkundung Ihres Testamentes. Er ist zu zusätzlicher Beratung verpflichtet, diese verursacht jedoch keine weiteren Kosten.

Die Notare sind bei der Abrechnung der Kosten Testament an die Vorschriften der Kostenordnung gebunden. Grundlage für die Abrechnung der Kosten ist der Wert des Vermögens zur Zeit der Testament-Erstellung nach Abzug eventueller Schulden.
Bei einem Vermögenswert bis zu 5.000 € fallen also Testament Kosten in Höhe von 42,00 € an, bei einem Vermögenswert bis zu 50.000 € werden Ihnen 132,00 € in Rechnung gestellt und bis zu 500.000 € werden Kosten von 807,00 € berechnet.
Liegt den Erben ein notarielles Testament vor, brauchen diese keinen Erbschein mehr zu beantragen. Für den Erbschein fallen sonst ebenfalls Kosten je nach Höhe des Vermögens an.

Beim Anwalt

Die Aufgaben des Anwalts bei der Erstellung eines gültigen Testamentes liegen in der rechtlichen Beratung. Die Abrechnung der Kosten für den Anwalt müssen individuell vereinbart und besprochen werden, da es keine einheitliche Regelung zur Abrechnung der Anwaltskosten gibt. Möglich ist beispielsweise die Vereinbarung eines Festsatzes oder die Abrechnung nach einem Stundensatz. Dieser richtet sich dann in der Regel aber wiederum nach dem Gegenstandswert, also der Höhe des zu vererbenden Vermögens.

Die Kosten für den Anwalt bei der Testament-Erstellung übersteigen schnell die Kosten eines Notars, vor allem bei Abrechnung nach Stundensatz. Bei einem großen Vermögen kann ein geschickter Anwalt, der sich im ErbStg auskennt allerdings auch zahlreiche Tipps zum Steuersparen geben die seine Kosten um ein Vielfaches aufwiegen.

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