Immobilien erben
Immobilien bilden heute nach wie vor die wohl beliebteste Form der Geldanlage, denn im Vergleich mit anderen Kapitalanlagen besteht hierbei ein verhältnismäßig geringes Risiko. Aus diesem Grund erwerben viele Menschen ein Eigenheim als Vorsorge für ihr eigenes Alter, schließlich kann man mit einer solch konservativen Kapitalanlage eigentlich nichts falsch machen. Einerseits kann man die Ausgaben, die mit der Immobilie in Zusammenhang stehen, steuerlich geltend machen und andererseits schafft man so einen bleibenden Wert für die nachfolgenden Generationen. Folglich spielt bei der Entscheidung für den Kauf einer eigenen Immobilie nicht nur die eigene Altersvorsorge eine zentrale Rolle, sondern ebenfalls das Thema Vererben.
Hauseigentümer sollten sich frühzeitig mit dem deutschen Erbschaftsrecht auseinandersetzen, denn beim Vererben einer Immobilie können durchaus Probleme auftreten. Um seinen Erben unnötigen Ärger zu ersparen, sollte man daher entsprechende Vorkehrungen treffen und so den Weg für seine Erben ebnen.
Insbesondere verheiratete Immobilienbesitzer sollten sich rechtzeitig mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen, denn der gesetzlichen Erbfolge nach erben in einem solchen Fall nicht nur der noch lebende Ehepartner, sondern auch die Kinder. Dies erweist sich besonders dann als problematisch, wenn der verbliebene Ehegatte in der Immobilie wohnen bleiben möchte. Hierbei empfiehlt es sich, das Wohnrecht testamentarisch festzulegen. Darüber hinaus sollte man natürlich auch das Gespräch mit seinen späteren Erben suchen, um auf diese Weise etwaige Schwierigkeiten bereits im Voraus zu verhindern.
Aber nicht nur der spätere Erblasser, sondern auch die potentiellen Erben müssen sich intensiv mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen, schließlich birgt das Erben von Immobilien ebenfalls einige Risiken. Umfasst der Nachlass des verstorbenen Erblassers ist dies zwar grundsätzlich positiv, schließlich handelt es sich hierbei um eine der sichersten Kapitalanlagen überhaupt, aber eine solche Immobilie bringt auch Verpflichtungen mit sich. So sind unter Umständen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten erforderlich, die mitunter recht hohe Investitionen darstellen. Außerdem gilt es zu prüfen, ob das Haus oder die Wohnung durch Verbindlichkeiten belastet ist.
Falls der Erblasser mehrere Kinder hatte, erben diese die Immobilie selbstverständlich gemeinsam und bilden somit eine Erbengemeinschaft. Folglich müssen diese gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll, da jeder Miterbe nun einen Teil des Hauses oder der Wohnung besitzt. Eine solche Sachlage führt in vielen Fällen zu massiven Streitigkeiten unter den Geschwistern, weil sich diese häufig nicht einigen können. Für den Fall, dass sich einer der Miterben dazu entschließt, in sein Elternhaus zurückzukehren, müssen die anderen Miterben selbstverständlich ausgezahlt werden. Falls jedoch keiner der Erben die Immobilie nutzen möchte, wird diese verkauft und der Erlös zu gleichen Teilen unter den Geschwistern aufgeteilt.