Handschriftliches Testament
Bevor man sich an das handschriftliche Testament setzt, ist zu empfehlen sich zunächst eine genaue Liste über das Vermögen zu erstellen. Nachdem dies erledigt ist, kann entschieden werden, wem man welche Gegenstände oder Vermögensteile vererben möchten. Es steht nach dem Grundgesetz jedem volljährigen Erblasser der im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist (Artikel 14 zur Testierfreiheit) frei, zu bestimmen wer sein Rechtsnachfolger (Erbe) werden soll.
Die gesetzliche Erbfolge mit der Regelung eines garantierten Pflichtanteiles für nahe Verwandte widerspricht dieser Testierfreiheit und dadurch kommt es auch regelmäßig zu Prozessen mit den Erben.
Wer ein gültiges handschriftliches Testament hinterlegt, dessen Wille und Anordnungen sind vorrangig vor den gesetzlichen Erbfolgebestimmungen. Sofern das Testament formal einwandfrei verfasst ist und es nicht kollidiert mit den Pflichtanteilsregelungen.
Vermeiden Sie auf jeden Fall folgende Fehler:
- Ein "privatschriftliches Testament" darf nicht auf dem Computer oder einer Schreibmaschine geschrieben werden
- Die Eintragung des Ortes- und des Datums bitte nicht vergessen
- Die Formulierung darf nicht kompliziert, keinesfalls interpretierbar und nicht vage (vielleicht und eventuell) sein
- Lebensversicherungen aufführen und auch die Angabe der Versicherung und der Nummer berücksichtigen.
- Bei der Versicherung muss der Bezugsberechtigte berücksichtigt werden, aufgrund des Vertrages ist die Gesellschaft verpflichtet, an den vereinbarten Bezugsberechtigten auszuzahlen
- Nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament verfassen, außereheliche Lebensgemeinschaften haben diese Möglichkeit nicht
- Ein nicht ehelicher Partner kann über das Konto des Partners nach seinem Ableben nicht verfügen.
- Pflichtteilsberechtigte möglichst nicht übergehen
- Pflichtteilansprüche bestehen auch bei Schenkungen. Dies allerdings nur innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ableben des Erblassers
Ein handschriftliches Testament muss grundsätzlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Das handschriftliche Testament muss zur Rechtsgültigkeit in vollem Umfang handschriftlich geschrieben sein. Es muss zudem zwingend auch vom Erblasser zum Abschluss eigenhändig unterschrieben und mit Orts- und Datumsangabe versehen sein.
Tipp: Sehen Sie sich auch die diversen Muster der handschriftlichen Testamente auf unseren Seiten an und überlegen Sie sich, das handschriftliche Testament bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Wir können in jedem Fall nur empfehlen, ein Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen und es nicht zu Hause irgendwo liegen zu lassen.