Freibeträge
Das deutsche Steuerrecht gesteht jedem Steuerpflichtigen gewisse Freibeträge zu, sodass nur Beträge, die über diesem gesetzlichen Höchstsatz liegen, versteuert werden müssen. Die exakte Höhe des Freibetrags hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, weshalb insbesondere Laien oft Schwierigkeiten haben, zu beurteilen, ob sie den entsprechenden Freibetrag überschreiten oder nicht. Aber vollkommen unabhängig von den jeweilig geltenden Freibeträgen müssen in der Steuererklärung sämtliche Einkünfte aufgeführt werden, schließlich obliegt es der zuständigen Finanzbehörde, zu beurteilen, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts empfiehlt es sich stets, einen erfahrenen Steuerberater zurate zu ziehen, denn dieser ist immer auf dem neuesten Stand der Dinge und kann etwaige Freibeträge optimal nutzen.
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Freibeträge Schenkungen
Im Zusammenhang mit Schenkungen oder einer Erbschaft sind Freibeträge ebenfalls von großer Bedeutung denn diese vermindern die Steuerlast erheblich. Sowohl bei der Schenkungssteuer, als auch bei der Besteuerung einer Erbschaft ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Begünstigten und dem Schenkenden bzw. Erblasser entscheidend. Obwohl die Schenkungssteuer eine Ergänzung zur Erbschaftssteuer darstellt, existieren hierbei einige Unterschiede, die es unbedingt zu beachten gilt. So kann der Freibetrag für Schenkungen alle zehn Jahre genutzt werden. Zudem erfolgt eine Schenkung zu Lebzeiten des Schenkenden und tritt nicht erst mit dessen Tod in Kraft. Für Ehegatten beträgt der Freibetrag für die Schenkungssteuer 500.000 Euro. Im Gegensatz dazu müssen Geschwister oder Abkömmlinge ersten Grades der Geschwister bereits ab einer Höhe über 20.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.
Freibeträge – wichtig bei der Erbschaftssteuer
Die Sachlage für die Erbschaftssteuer gestaltet sich recht ähnlich, obgleich diese erst mit dem Anfall der Erbschaft fällig wird. Selbstverständlich existieren auch hier Freibeträge, die die Steuerlast für die Erben vermindern. So bleiben beispielsweise Kleidungsstücke, Wäsche und andere Gegenstände des Hausrats steuerfrei, sofern sie einen Wert von 41.000 Euro nicht übersteigen und in den Besitz des noch lebenden Ehegatten, eines Kindes, eines Stiefkindes oder eines Nachkommen eines Kindes übergeht. Auch für Vermögensgegenstände existieren verschiedene Freibeträge, deren Höhe nach dem Grad der Verwandtschaft variieren.
Für die meisten Laien bilden die Freibeträge die wichtigsten Aspekte des Erbschaftssteuergesetzes, denn schließlich versprechen diese Erlasse steuerliche Ersparnisse. Erben sollten hierbei aber stets berücksichtigen, dass für jede Art an Nachlassgegenstand gesonderte Regelungen bestehen. Zudem orientieren sich die Freibeträge am Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben, sowie der Höhe der Erbschaft.