Erben und vererben

Vererben, das wird ein Thema nach dem Tod eines nahen Angehörigen oder einer nahestehenden Person. Nach der gesamten Abwicklung der Formalitäten, sollte man umgehend mit der Suche nach einem Testament oder einem Erbvertrag beginnen.  Der letzte Wille könnte eventuell Hinweise enthalten, wie der verstorbene Mensch bestattet werden möchte. Das Testament muss zwingend beim Nachlassgericht abgegeben werden auch wenn es für den Finder ungünstig ist denn es enthält die Wünsche des Verstorbenen. Die Unterschlagung eines letzten Willens ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Das Testament wird stets vom Nachlassgericht verlesen bei der Testamentseröffnung. Die Erben und auch weitere Begünstigte werden vom Gericht benachrichtigt und sie erhalten eine Abschrift des Eröffnungsdokumentes unter Beifügung einer Testamentskopie. Die Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen „angemessenen“ Beisetzung haben stets die Erben zu tragen und dies völlig unabhängig davon, ob das Erbe lukrativ ist oder nicht.

Erben und Vererben ist ein Testament sinnvoll?

Wenn kein Testament vorhanden ist, läuft das Erben und Vererben in Deutschland nach ganz festgelegten gesetzlichen Regeln. Wenn Sie vielleicht einen nahe stehenden Menschen haben, welchen Sie nicht ohne Erbanteil zurücklassen möchten, können sie diesem auch ohne den Erbenstatus einen Teil Ihres Besitzes „vermachen“. In der Tat unterscheidet das gesetzliche Erbrecht beim Erben und Vererben zwischen dem Erben also dem Rechtsnachfolger des Erblassers und dem Begünstigten eines Vermächtnisses. Wer die gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen und sein Erbe selbstbestimmt verteilen möchte ist gut beraten, ein Testament zu errichten.

Wenn ein Testament vorhanden ist, regelt diese Anordnung vorrangig, wer den Erblasser beerbt.

Die Bestimmungen des Erblassers überlagern die gesetzliche Erbfolge. Diese Bestimmungen werden nur durch die Ausschlagung des Erben wieder verändert. Es erben in der Regel nur die Personen, die im Testament zu Erben berufen werden. Der Erblasser ist frei in der Bestimmung seines Erben. Es gibt allerdings eine Ausnahme in der Testierfreiheit und diese betrifft die die Berechtigung zum Pflichtanteil.  Nahe Verwandte können nur in ganz großen Ausnahmefällen übergangen werden.

Auch junge Ehepaare, die denken der Erbfall ist noch sehr weit entfernt sollten schon frühzeitig überlegen, wer sie beerben soll. Falls einem der Eheleute ein Unfall passiert, sollte die Bestimmung über die Vermögenswerte, wie z. B. das Auto, die Möbel und weitere Anschaffungen und Ersparnisse geregelt sein.  Wenn der  überlebende Ehepartner zum Alleinerben bestimmt werden soll, dann muss auf jeden Fall ein Testament vorhanden sein. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge, wie schon oben ausgeführt.

Erben und Vererben – Tipps

Es gibt einige häufig gemachte Fehler beim Erben und Vererben, die wir Ihnen hier auslisten, damit Sie diese vielleicht vermeiden können:

  • Vermeiden Sie Erbengemeinschaften, denn das sind latente Streitquellen
  • Sichern Sie Ihr Testament durch eine Hinterlegung bei einem beliebigen Amtsgericht denn das Testament gehört nicht in die heimische Schublade. Die Hinterlegung kostet lediglich eine geringe Gebühr und die Gefahr des „Nichtauffindens“ ist gebannt
  • Beachten Sie nicht nur die Steuersparmodelle
  • Sichern Sie sich selbst und Ihren Ehepartner auf Gegenseitigkeit
  • Beachten Sie das Pflichtteilsrecht, denn hier kommt es auch zu vielen Erbstreitigkeiten. Auch das Haftungs-, Gesellschafts-, Ehe-, Unterhalts- und Scheidungsrecht sind hierbei ein Thema
  • Übergabe oder bei Vererbung eines Unternehmens bedarf eigentlich immer der Rechtsberatung
  • Komplizierte Erbfolgegestaltungen sollten ebenfalls mit Hilfe eines Anwalts erledigt werden.
  • Treffen Sie zudem keine "lebenslänglichen" Festlegungen, denn Ihre Lebenssituation ändert sich ja auch ständig
  • Achten Sie auf die Qualitätsunterschiede bei den beratenden Fachleuten
  • Die unbeschränkt Erbenhaftung kann beschränkt werden durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Wenn der Erblasser klug vorausschauend handelt, kann Erben und Vererben sehr einfach und unkompliziert vonstatten gehen.

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