Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist Bestandteil der deutschen Zivilprozessordnung. Sie ist ebenso elementar ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. In der Zivilprozessordnung geht es um Schuldner, die hohe Verbindlichkeiten haben.
Zivilprozessordnung
Der Schuldner eines Vollstreckungstitels wird meist gezwungen, seine gesamten Vermögensverhältnisse bei einem Gerichtsvollzieher bekannt zu geben. Falls der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung keine pfändbaren Sachwerte vorfindet, muss der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben. In dieser Erklärung versichert er, dass die Angaben in Bezug auf seine Eigentumsverhältnisse wahrheitsgemäß sind. Falls er sich weigert, diese Erklärung zu unterschreiben, kann eine Haftstrafe die Alternative sein. Die Unterschrift auf einer eidesstattlichen Versicherung wird bei der SCHUFA aufgezeichnet. Diese Eintragung wird eine Einschränkung bei weiteren Käufen oder einem Kreditantrag zur Folge haben. Einige Kreditinstitute lehnen bei diesen Kunden auch eine Kontoeröffnung ab. Zumindest aber verlangen andere auch sehr hohe Kontoführungsgebühren- Weitere vertraglich geregelte Leistungen wie Kreditaufnahmen sind durch die eidesstattliche Versicherung erschwert. Meist kommen zu den alten Schulden immer neue Zinsen hinzu.
Eidesstattliche Versicherung – Rechenschaftspflicht
Im BGB ist festgelegt dass eine Person durch eine eidesstattliche Erklärung zu ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschaftspflicht herangezogen werden kann. Sie wird durch die Versicherung aufgefordert, vorher die vorenthaltenen Informationen preiszugeben, ansonsten droht eine Strafe.
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Eidesstattliche Versicherung hieß früher Offenbarungseid
Die eidesstattliche Erklärung hat den Status eines nicht gerichtlichen Eides. Dieser Versicherung kommt jedoch eine größere Bedeutung zu als einer normalen Aussage.
Im Zivilprozessrecht ist die eidesstattliche Versicherung eine verpflichtende Erklärung des Schuldners die unter bestimmten Voraussetzungen einer Offenbarungspflicht über die Vermögensverhältnisse gleichkommt. Die eidesstattliche Erklärung erleichtert dem Gläubiger auch eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung.
Wer als Zeuge einen Eid leisten oder eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, wird auf jeden Fall bemüht sein, die Wahrheit zu bekunden. Wer in einem gerichtlichen Verfahren unter diesen Bedingungen die Unwahrheit sagt riskiert auf jeden Fall eine Strafsanktion. Durch das Verlangen der eidesstattlichen Versicherung wird regelmäßig erreicht, dass nach bestem Gewissen die ausgesagten Angaben auch richtig und vollständig gemacht werden.
Eidesstattliche Versicherung im Erbfall
Ein Pflichtteilsberechtigter kann vom Erben eine Nachlassauflistung verlangen. Hegt er die Befürchtung, dass diese Nachlassaufstellung nicht vollständig oder unrichtig ist, dann kann er vom Erben eine eidesstattliche Versicherung fordern. Diese Versicherung bringt ihm keinen Vermögensvorteil, doch die Gewissheit dass der Erbe keine Strafe riskieren wird wegen einiger „vergessener“ Gegenstände.
Bei der Beantragung des Erbscheins kann zum Nachweis des Nichtvorhandenseins von Miterben vom Nachlassgericht ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Im Regelfall muss man dies nicht beeiden sondern es genügt eine eidesstattliche Versicherung des Antrag stellenden Erben.