Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte sind die Wertbezeichnungen von Grundstücken, bei denen es sich ausschließlich um Bauland handelt. Die Bodenrichtwerte werden erstellt um im deutschen Baurecht den Interessenten den durchschnittlichen Lagewert darzustellen. Sie  dienen auch als Basisberechnung für die allgemeine Besteuerung von Grundstücken im Inland. Demzufolge sind die Bodenrichtwerte für die Grundstücke in Deutschland eine sehr wichtige Größe, die sowohl für Immobilienkäufer als auch für Erben und Beschenkte in sämtlichen Belangen beachtenswert sind.

Für den Kaufpreis eines Grundstückes ist zwar die Angabe der Bodenrichtwerte ein Kriterium, dies ist jedoch nicht allein ausschlaggebend. Die Grundstückspreise schwanken, denn auch Angebot und Nachfrage bestimmen stets auch die Preisgestaltung. Bei der Kalkulation wird außer dem Lagewert beim Bauland auch die aktuelle Entwicklung (Bauerwartungsland, Erschließungszustand usw.) eines Grundstücks in die Berechnung mit einbezogen.

Bodenrichtwerte  – Ermittlung von Gutachterausschüssen

Beruhend auf dieser Tatsache, dass die Bodenrichtwerte einer ständigen Veränderung unterliegen, werden von den Städten und Kommunen zeitnah ständige Bewertungen von Baugrundstücken durchgeführt. Im eigenen Zuständigkeitsbereich werden spätestens alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte neu ermittelt. Interessenten, Erben, Bauträger können sich hierdurch ganz einfach einen Überblick über die Baulandpreise in festgelegten Bezirken verschaffen. Mit der Durchführung der  Ermittlung von Bodenrichtwerten werden laut § 193 BauGB behördlich zuständige Gutachterausschüsse betraut. Sie ermitteln frei von Eigentümerinteressen diese Werte neutral und mit Sachverstand.

Die Ergebnisse der Berechnung von Bodenrichtwerten dienen auch der behördlichen Statistik. Jeder Interessent kann die behördlichen Bodenrichtwerte kostenlos einsehen. Durch diese Möglichkeit, kann man schon vor Grundstücksverhandlungen Genaueres über die Bodenrichtwerte einer bestimmten Richtwertzone erfahren. Dies ist  für potentielle Immobilienkäufer als Verhandlungsgrundlage sehr hilfreich. Auch für die Entscheidung, in welchem Bereich man suchen soll ist diese Information über die Preise für Bauland wertvoll.

Bodenrichtwerte – Richtschnur für die Erbschaftssteuer

Auch bei der Erbschaftssteuer richten sich die Finanzbehörden bei der Berechnung des Grundstückspreises nach den Bodenrichtwerten. Für die Berechnung der Erbschaftssteuerbelastung sind sie wegen der Änderung der Bewertungskriterien im neuen Erbschaftssteuergesetz in Zukunft  von großer Bedeutung. Früher wurde beim Nachlass der Immobilien oder Grundstückswert mit 60 % bei der Besteuerung angesetzt. Seit Januar 2009 werden Grundstücke zu 100 % einbezogen. Aus diesem Grund muss deren aktueller Gegenwert bekannt sein. Auch für die ordnungsgemäße Auseinandersetzung eines Nachlasses  sind die Bodenrichtwerte wichtig. Wenn bei der Erbengemeinschaft einer der Erben das im Nachlass befindliche Haus oder Bauland selbst nutzen möchte müssen die Miterben ausbezahlt werden.  Die Auszahlungssumme wird nach den Bodenrichtwerten und der Erbquote der Miterben berechnet.


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