BGB Erbrecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, besteht aus 5 Büchern. Das 5. Buch des BGB widmet sich komplett dem Thema Erbrecht. Die Existenz des Erbrechts in Deutschland ist durch das Grundgesetz (Artikel 14) garantiert.

Das BGB Erbrecht regelt somit das Recht darüber zu bestimmen, was mit dem eigenen Besitz sowie veräußerbaren Rechten nach dem Tod des Besitzers geschieht. Die genauen Regelungen umfassen dabei das Recht Erben zu bestimmen und das Recht ein Erbe anzutreten oder ein Erbe abzulehnen.

 

BGB Erbrecht – Die Abschnitte

Das BGB Erbrecht enthält zahlreiche Gesetze und Bestimmungen des deutschen Rechts. Das Buch ist in neun Abschnitte mit zahlreichen Paragraphen, Titeln und Untertiteln gegliedert.

BGB Erbfolge:
Hier wird die gesetzliche Erbfolge geregelt, die bei Abwesenheit eines Testamentes oder eines Erbvertrags eintritt. Falls kein Angehöriger zu finden ist oder bereit ist das Erbe anzutreten, erbt der Fiskus. Die Erbfolge ergibt sich aus dem Verwandtheitsgrad zum Verstorbenen. Ehe- oder Lebenspartner besitzen dabei eine Sonderstellung, da sie nicht leiblich verwandt, aber dennoch erbberechtigt sind.

BGB und die rechtliche Stellung des Erben

Dieser Abschnitt des BGB Erbrecht gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten eines Erben. Dazu gehört die Möglichkeit ein Erbe auszuschlagen, die Regelung von Nachlassverbindlichkeiten wie offene Rechnungen des Erblassers, der Erbschaftsanspruch und Gesetze, die das Verhältnis einer Mehrheit von Erben untereinander festlegen.

Die Festlegungen im BGB:
Testamentsregelungen: Allgemeine Vorschriften und verschiedene Sonderfälle eines gültigen Testaments werden hier dargelegt. Auch Fragen zum Vermächtnis und der Anordnung des Testamentvollstreckers werden hier genauestens geregelt.
Erbvertrag-Regelungen: Der Erbvertrag regelt ebenso wie das Testament die individuelle Verteilung des eigenen Erbes. Er unterscheidet sich jedoch vom Testament vorwiegend dadurch, dass der Erblasser die Möglichkeit hat, mit dem Erben einen bindenden Vertrag einzugehen. Ein Widerruf ist somit nicht mehr so einfach zu handhaben.

BGB – Pflichtanteil:
Pflichtanteilsberechtigt sind enge Verwandte und Ehepartner, sie sind erbberechtigt nach der Erbenordnung.

BGB Erbunwürdigkeit:
In diesem Abschnitt des BGB Erbrechtes wird beschrieben, wer erbunwürdig ist.

BGB Erbverzicht:
Das BGB legt dar, wie die genauen Umstände und Formalitäten eine Erbverzichts zu bewerkstelligen sind.

BGB – Erbschein:
Der Erbschein ist eine Urkunde, die nachweist, wer als Erbe gilt und welche Befugnisse dieser hat. Der Erbschein legitimiert den Erben.

Erbschaftskauf:
Im letzen Abschnitt des BGB Erbrechtes wird die Möglichkeit eines Erbschaftskaufs geregelt.


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