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Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann man selbst frühzeitig für den Fall vorsorgen, dass man sich nicht mehr selbständig um seine privaten Angelegenheiten kümmern kann. Für die meisten Menschen ist dies zwar eine schreckliche Vorstellung, die sie am liebsten verdrängen würden aber dennoch empfiehlt es sich, eine solche Verfügung schon frühzeitig zu verfassen.

Einerseits wird häufig verdrängt, wie schnell der Fall eintreten kann, in dem eine solche Betreuungsverfügung notwendig ist. Andererseits nehmen viele Menschen auch von einer derartigen Verfügung Abstand, da sie befürchten hiermit einer Art Entmündigung zuzustimmen. Doch dem ist natürlich nicht so, denn § 1.896 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt eindeutig, in welchen Situationen die Betreuungsverfügung ihrer Wirkung entfaltet.

Betreuungsverfügung – frühzeitig festlegen

Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann man frühzeitig festlegen, wer im Falle eines Falles als Betreuer eingesetzt werden soll und wer nicht. Zusätzlich ist es ebenfalls möglich mit dieser Verfügung festzulegen, wo man wohnen möchte. Wer es beispielsweise strikt ablehnt, seinen Lebensabend in einem Heim verbringen zu müssen, kann in seiner Betreuungsverfügung festlegen, dass er in der eigenen Wohnung verbleiben möchte. Auf diese Art und Weise beugt man einem ungewollten Umzug vor und kann in seiner gewohnten Umgebung verbleiben, selbst wenn dies Einbuße in der medizinischen und pflegerischen Versorgung zur Folge hat. Darüber hinaus lassen sich ebenfalls finanzielle Aspekte mit einer Betreuungsverfügung regeln denn in diesem Dokument kann man seinem zukünftigen Betreuer Anweisungen im Bezug auf den Umgang mit den Finanzen oder auch Geschenke an die Kinder machen.

Für den Fall, dass ein Mensch in Folge eines Unfalls, einer psychischen Erkrankung oder beispielsweise Demenz nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, wird das zuständige Betreuungsgericht tätig. Dieses befasst sich dann mit der Wahl eines geeigneten Betreuers, der die jeweilige Person in juristischen Angelegenheiten vertritt und auch die Organisation des Alltags übernimmt. Falls der Betreute rechtzeitig eine Betreuungsverfügung verfasst hat, hat jeder, der davon in Kenntnis gesetzt wurde, diese im Falle eines gerichtlichen Betreuungs- Verfahrens beim zuständigen Gericht einzureichen. Auf diese Art und Weise stellt das BGB sicher, dass die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten berücksichtigt werden.

Betreuungsverfügung – Fazit

Folglich erweist es sich in der Praxis als äußerst ratsam, für den Notfall vorzusorgen und eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Diese sollte man unbedingt in regelmäßigen Abständen aktualisieren, schließlich können sich die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Laufe des Lebens durchaus ändern. Zudem sollte man sich bei der Erstellung eines solchen Dokuments fachmännische Unterstützung suchen und sich beispielsweise durch einen Notar, Anwalt oder Betreuungsverein beraten lassen.


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