Bestattungspflicht

In der Bundesrepublik Deutschland, sowie vielen anderen Staaten der Welt, existiert eine allgemeine Bestattungspflicht, die besagt, dass eine Leiche ordnungsgemäß bestattet wird. So sind hierzulande der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen, dessen volljährige Kinder, die Eltern oder andere nahe Angehörige grundsätzlich dazu verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen.

Häufig nehmen die Hinterbliebenen eines Verstorbenen an, dass die Bestattungspflicht mit dem hiesigen Erbschaftsrecht verbunden ist, und glauben daher, dass sie durch die Ausschlagung der Erbschaft auch von dieser Pflicht entbunden werden, doch dem ist keinesfalls so. Die gesetzliche Bestattungspflicht ist absolut unabhängig von einer etwaigen Erbschaft, schließlich handelt es sich hierbei um einen Bestandteil der Totenfürsorgepflicht.

Bestattungspflicht -Kostenübernahme

Folglich unterliegen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen auf jeden Fall der Bestattungspflicht und müssen daher auch die Kosten hierfür tragen. Für den Fall, dass sich die Bestattungspflichtigen weigern ihrer Verpflichtung nachzukommen, veranlasst das örtliche Ordnungsamt die Bestattung, da eine baldige Beerdigung im Rahmen der Seuchenhygiene unbedingt erforderlich ist.

Wird die Bestattung der Leiche durch das Ordnungsamt in die Wege geleitet, erhalten die Bestattungspflichtigen die Kosten in Rechnung gestellt, weil sie hierfür im vollen Umfang aufkommen müssen. Somit müssen die nahen Verwandten stets die Kosten der Beerdigung tragen, es sei denn, es liegt ein Sonderfall vor. Falls beispielsweise eine andere Person die Verantwortung für den Tod des Verstorbenen trägt, haben die Bestattungspflichtigen die Möglichkeit, sich von dieser Person die Bestattungskosten erstatten zu lassen. Für den Fall, dass die Bestattungspflichtigen finanziell nicht dazu in der Lage sind, die Beerdigung für ihren verstorbenen Verwandten auszurichten, übernimmt das zuständige Sozialamt auf Antrag alle notwendigen Kosten. 

Wenn es um die ordnungsgemäße Bestattung eines Verstorbenen geht, werden also in der Regel die nächsten Verwandten in die Pflicht genommen und müssen zumindest finanziell dafür aufkommen. Nur in wenigen Ausnahmefällen sieht der Gesetzgeber eine Befreiung von der Bestattungspflicht vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man nachweisen kann, dass man von dem Verstorbenen misshandelt wurde und daher die Bestattungspflicht verweigert.

Grundsätzlich sind die Hinterbliebenen jedoch verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. Hierbei spielt es überhaupt keine Rolle, ob und wem der Verstorbene etwas hinterlassen hat, denn die Bestattungspflicht besteht vollkommen unabhängig vom Erbschaftsrecht.


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