Außergerichtliche Einigung
Das Familienrecht und auch das BGB Erbrecht erweisen sich in der Praxis immer wieder als überaus komplexe Teilbereiche der deutschen Gesetzgebung, was sich unter anderem durch langwierige Verfahren äußert. Dies ist aber nicht nur auf die Komplexität der geltenden Gesetze zurückzuführen, sondern auch auf die hohe Emotionalität, mit der derartige Verfahren einhergehen. Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist und anschließend ein erbitterter Streit um das Erbe entsteht, ist dies für die Angehörigen naturgemäß eine enorme Belastung. Gleiches gilt auch für familiäre Differenzen, die schlussendlich vor Gericht landen. Derartige Verfahren betreffen die beteiligten Personen üblicherweise auch privat und erweisen sich daher in mehrfacher Hinsicht als große Belastung. Im Idealfall ist ein gerichtliches Verfahren überhaupt nicht notwendig und die jeweiligen Parteien kommen zu einer außergerichtlichen Einigung.
Zunächst scheint es häufig vollkommen unmöglich, sich mit den anderen Beteiligten zu einigen, da diese andere Vorstellungen haben und ein Kompromiss, mit dem alle leben können, unmöglich erscheint. Dies ist unter anderem bei Fragen zum Unterhalt nach einer Scheidung oder auch hinsichtlich der Verteilung des Nachlassvermögens im Erbrecht nicht selten der Fall. Auch wenn die Situation auf den ersten Blick festgefahren wirkt, muss dies jedoch nicht bedeuten, dass es nicht doch eine Lösung gibt. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung unter fachlicher Anleitung durchaus möglich und erspart allen Beteiligten ein aufreibendes und auch kostenintensives Gerichtsverfahren. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die anderen Personen, die in den Streitfall verwickelt sind, üblicherweise zur Familie oder dem näheren Umfeld gehören, ist es zudem sinnvoll, auf eine einvernehmliche Einigung, die möglich ist in einer meditativen Schlichtungsverfahren oder einem Schiedsverfahren, hinzuarbeiten.
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Vorteile einer außergerichtlichen Einigung
Familienrechtliche Auseinandersetzungen stehen in den meisten Fällen im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung und betreffen oftmals die gemeinsamen Kinder. So muss gegebenenfalls das Familiengericht klären, wo die Kinder nach der Trennung leben werden und wie die elterliche Sorge fortan gestaltet wird. Auch der Unterhalt und andere wirtschaftliche Aspekte spielen im Familienrecht eine zentrale Rolle und liefern nicht selten die Gründe für ernste Konflikte.
Man sollte sich stets bewusst machen, dass gemeinsame Kinder eine lebenslange Verbindung darstellen, so dass ein friedlicher Umgang unbedingt anzustreben ist. So sollten getrennte Eltern ihre Scheidung zu keiner Schlammschlacht werden lassen. Insbesondere was das Wohl der Kinder betrifft, ist es wichtig, dass die Eltern eine gemeinsame Basis finden und sich nicht dauerhaft in Streit miteinander befinden. Aus diesem Grund sollte man in einer solchen Situation seine eigenen Emotionen zurückstellen und in erster Linie an die Kinder denken. Zugunsten des Nachwuchses ist es ratsam, auf gerichtliche Auseinandersetzungen zu verzichten und sich stattdessen einvernehmlich zu einigen. In einer Trennungssituation ist dies natürlich oft schwierig, aber auch für die einstigen Partner weniger belastend.
Auch im Erbrecht hat die außergerichtliche Einigung viele Vorteile, denn gerichtliche Erbstreitigkeiten sind in der Regel eine langwierige und teure Angelegenheit, ganz abgesehen davon wie viel Porzellan in einer emotional aufgeladenen Stimmung zerschlagen wird in den Familien. Mitunter wird ein großer Teil des Familienvermögens durch diese Prozesse zerstört. Deshalb sollte man auch Erbrechtskonflikte ohne Gericht lösen.
Mediation oder Schlichtungsverfahren im Familienrecht und Erbrecht
Ähnliches gilt auch für das Erbrecht, denn Konflikte im Bezug auf den Nachlass, die vor dem Gericht ausgetragen werden, sind eine immense Belastung für alle Beteiligten und erweisen sich in der Regel als folgenschwer. Zerstrittene Familien, die nicht mehr zueinanderfinden, sind die Folge von Erbengemeinschaften, so dass erbitterte Streitigkeiten Familien dauerhaft auseinander bringen können. Dies ist mit Sicherheit nicht im Sinne des verstorbenen Erblassers und sollte ohnehin zugunsten des familiären Friedens unbedingt vermieden werden. Weiterhin darf man auch nicht außer Acht lassen, dass jedes Gerichtsverfahren mit immensen Kosten verbunden ist. Eine außergerichtliche Einigung in Schieds- oder Schlichtungsverfahren ist dahingegen günstiger, schneller und fördert außerdem die Kompromissbereitschaft, so dass auch in Zukunft ein guter Umgang möglich ist.
Wenn die zerstrittenen Parteien nicht selbständig dazu in der Lage sind, ihre Differenzen zu beseitigen, haben sich vor allem im Erb- und Familienrecht Schlichtungsverfahren mit einer Mediation als hervorragende Lösung bewährt. Ohne dass ein Gerichtsverfahren nötig ist, treffen die Beteiligten im Zuge einer Schlichtung oder eines Ombudsmannsverfahrens zusammen und haben gemeinsam mit einem unbeteiligten Dritten, dem Schlichter, die Möglichkeit, einen Kompromiss zu erarbeiten. Nicht selten können erbrechtliche oder familienrechtliche Belange durch ein solches Schlichtungsverfahren geklärt werden, wodurch eine außergerichtliche Einigung erfolgen kann.