Ausschlagung Erbschaft
Vielen Menschen erscheint es als Selbstverständlichkeit, eine etwaige Erbschaft anzunehmen, schließlich handelt es sich hierbei um den Nachlass eines Menschen, den man lieb gewonnen hat. Aber selbst wer sich nicht aus moralischen Gründen zur Annahme der Erbschaft verpflichtet fühlt, entscheidet sich in der Regel gegen eine Ausschlagung. Dies hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass eine Erbschaft für die meisten Menschen mit einem beträchtlichen Vermögen gleichbedeutend ist.
In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass dem keinesfalls immer so ist. Für gewöhnlich handelt es sich bei dem Nachlass eines verstorbenen Erblassers um gewisse Vermögenswerte, die eine Bereicherung für die Erben darstellen, doch es kommt ebenfalls oft vor, dass der Erblasser einen massiven Schuldenberg hinterlässt. In einem solchen Fall sollte man die Erbschaft unbedingt ausschlagen, da man ansonsten die gesamten Verbindlichkeiten erbt und somit auch dafür aufkommen muss.
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Ausschlagung Erbschaft bei großen Schulden
Wer also nicht für die Schulden des Erblassers haften will, sollte den Nachlass genauestens überprüfen, um eine mögliche Überschuldung des Erbes abzuklären. Da nach deutschem Recht lediglich eine Ausschlagungsfrist von nur sechs Wochen besteht, darf man mit einer solchen Prüfung nicht lange warten und sollte sich umgehend nach dem Anfall der Erbschaft kümmern. Häufig erweist es sich als recht schwierig, Informationen bezüglich des Nachlasses zu erhalten, da man zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung für oder gegen die Erbschaft getroffen hat und somit auch über keinen offiziellen Erbschein verfügt.
Eine Ausschlagung der Erbschaft ist aber nicht nur im Falle einer Überschuldung des Nachlasses sinnvoll, denn hierdurch kann man auch die Erbquote eines Miterben erhöhen. Falls also beispielsweise eine Immobilie den Nachlass bildet und der verbliebene Elternteil diese noch bewohnt, können die Kinder des Erblassers durch die Ausschlagung dafür sorgen, dass das Haus vollständig in den Besitz des verbliebenen Elternteils übergeht.
Ausschlagung Erbschaft – die Erklärung
Erben, die sich dazu entschlossen haben, ihr Erbe auszuschlagen, müssen dies nicht nur innerhalb von sechs Woche tun, sondern dies auch dem zuständigen Nachlassgericht gegenüber erklären. Eine solche Erklärung sollte man in schriftlicher Form verfassen und öffentlich beglaubigen lassen, da die Ausschlagung der Erbschaft nach § 1945 des BGB ansonsten nicht für rechtswirksam erklärt werden kann. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Erben in einem solchen Fall, einen Notar aufzusuchen.