Anerbenrecht
Obwohl das deutsche Erbrecht heute für alle Erbfälle gilt, die im Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland liegen, und einheitlich im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist, existieren durchaus Sonderregelungen, die in bestimmten Ausnahmefällen Anwendung finden. Zu nennen ist hierbei unter anderem das Erbrecht in der Landwirtschaft und die dafür geltende Höfeordnung, die für erbrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Bauernhöfen in einigen Regionen der Bundesrepublik gilt. Die historische Höfeordnung hat eine lange Tradition und sorgt als Bundesgesetz heute nach wie vor dafür, dass Bauernhöfe im Zuge eines Nachlassverfahrens als Einheit erhalten bleiben und als Ganzes in den Besitz des ältesten Sohnes über gehen. Juristische Grundlage hierfür ist das sogenannte Anerbenrecht.
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Das Anerbenrecht in der Höfeordnung
Das Anerbenrecht ist demzufolge einer der zentralen Grundsätze der in Teilen Deutschlands gültigen Höfeordnung, die die erbrechtliche Übertragung eines Hofes regelt. Folglich definiert das Anerbenrecht eine Sondererbfolge, denn anders als die gesetzliche Erbfolge sieht dieses keine Aufteilung des gesamten Nachlasses auf alle Erben vor. Stattdessen soll durch diese Regelung dafür Sorge getragen werden, dass der Hof im Familienbesitz bleibt und fortgeführt wird. Aus diesem Grund schreibt das Anerbenrecht vor, dass der älteste Sohn des verstorbenen Erblassers, der der Hofeigentümer war, den betreffenden Bauernhof alleine erbt.
Sondererbfolge in der Landwirtschaft
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert im gesamten Fünften Buch, das sich ausführlich dem Erbrecht widmet, kein Anerbenrecht. Auf landesrechtlicher Ebene existieren jedoch nach wie vor Anerbenrechte oder Jüngstenrechte. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein sehen in diesem Zusammenhang ein partielles Anerbenrecht vor, während in Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Baden-Württemberg besondere Anerbenrechte des jeweiligen Bundeslandes Anwendung finden. Entscheidend dafür, ob und welches Anerbenrecht für eine Hofübergabe gilt, ist die Lage des Gutes.
Darüber hinaus ist es ebenfalls erforderlich, dass der betreffende Hof als sogenannter Anerbenhof anerkannt ist. Dies ist der Fall, wenn eine Eintragung als Hofgut im Grundbucheintrag oder eine Eintragung in die Höferolle vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein oder in dem Bundesland, in dem der Hof gelegen ist kein Anerbenrecht existieren, kommt das klassische Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Einsatz. Gemäß § 2049 und § 2312 BGB besteht zudem ein spezielles BGB-Landesguterbrecht, das in diesem Zusammenhang durchaus relevant sein kann.
Gehört ein Hof zum Nachlass eines Verstorbenen, können demzufolge zahlreiche Sonderregelungen zur Anwendung kommen, wie zum Beispiel das Anerbenrecht. Die Erbschaft eines Bauernhofes ist somit nicht mit dem klassischen Haus erben zu vergleichen, weshalb juristische Laien nach Möglichkeit einen Experten aufsuchen sollten, um so einen optimalen Beistand für das Nachlassverfahren mit oder ohne Hofübergaben zu haben.