Altersvorsorgevollmacht
Nur wenige Menschen verfassen frühzeitig eine Altersvorsorgevollmacht, obwohl sich diese im Alter stets als sehr hilfreich erweist. Dennoch verzichten nach wie vor die meisten Menschen auf eine solche Vollmacht, da sie sich nicht mit einer im Alter drohenden Geschäftsunfähigkeit auseinandersetzen wollen. Schließlich möchte sich niemand vorstellen, wie es ist, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können und vom Willen eines anderen Menschen abzuhängen. Nichtsdestotrotz sollte man sich frühzeitig hiermit beschäftigen und mit einer Altersvorsorgevollmacht für einen solchen Fall vorsorgen.
Zahlreiche Krankheiten, wie zum Beispiel Demenz, können dazu führen, dass man nicht mehr geschäftsfähig ist und im Alltag auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. In einem solchen Fall muss häufig das Vormundschaftsgericht entscheiden und einen gerichtlichen Betreuer bestellen. Dieser trifft dann praktisch alle Entscheidungen, da der alte Mensch aus gesundheitlichen Gründen keine wirksamen Entscheidungen mehr treffen kann. Ein solcher Betreuer hat zwar stets das Wohlergehen des Betreuten im Sinn, ist für diesen aber ein Fremder.
Eine Altersvorsorgevollmacht kann hier Abhilfe schaffen, denn mithilfe eines solchen Dokuments kann man für den Fall der Fälle vorsorgen und eine vertraute Person als Bevollmächtigten ernennen. Diese Person handelt dann für denjenigen, der die Vollmacht verfasst hat, sofern dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. Der Vollmachtgeber kann auf diese Weise einen Vertreter seines eigenen Willens bestimmen und diesem in der Altersvorsorgevollmacht bestimmte Aufgaben zuteilen.
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Altersvorsorgevollmacht eine Entmündigung?
Viele Menschen entscheiden sich trotz der wesentlichen Vorteile gegen eine Vorsorgevollmacht, da sie befürchten, mit diesem Dokument ihrer eigenen Entmündigung zuzustimmen. Dem ist aber keinesfalls so, denn eine solche Altersvorsorgevollmacht wird ausschließlich in absoluten Notsituationen wirksam, falls der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist. So muss ein Arzt im Falle eines Falles feststellen, ob der Vollmachtgeber tatsächlich nicht mehr entscheidungsfähig ist. Somit besteht hierbei keinerlei Gefahr, entmündigt zu werden.
Die Bevollmächtigung im Rahmen einer Altersvorsorgevollmacht setzt natürlich ein absolutes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus, da diese im Notfall als gesetzlicher Vertreter des Vollmachtgebers gilt. Wer sich für eine Vorsorgevollmacht entscheidet, sollte dies aber unbedingt der dadurch bevollmächtigten Person mitteilen, weil eine Geschäftsunfähigkeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall auch recht plötzlich eintreten kann.
Altersvorsorgevollmacht – Vorsorge
Mit einer Altersvorsorgevollmacht sorgt man aber nicht nur dafür, dass man im Falle eines Falles von einer vertrauten Person vertreten wird, sondern erspart seinen Verwandten zudem gerichtliche und behördliche Verfahren.