Abstammung
Der Ausdruck Abstammung stammt eigentlich aus der Biologie und beschreibt die biologische Herkunft eines Lebewesens. Nichtsdestotrotz findet dieser Begriff auch im deutschen Familien- und Erbschaftsrecht Anwendung. Im Zusammenhang mit juristischen Angelegenheiten fällt die Definition des Begriffs Abstammung jedoch etwas anders aus, denn hier geht es nicht um die Weitergabe von Genen von Generation zu Generation, sondern die juristische Verwandtschaft. In erster Linie handelt es sich bei der Abstammung zwar um eine Blutsverwandtschaft, die durch die biologische Elternschaft begründet wird. Darüber hinaus führt aber auch in einem solchen Fall eine Adoption zur Abstammung von den Adoptiveltern. Durch eine Adoption wird die biologische Abstammung juristisch für unwirksam erklärt und durch die juristische Elternschaft der Adoptiveltern ersetzt. Folglich stammt man, zumindest rechtlich gesehen, nicht von seinen leiblichen, sondern den Adoptiveltern ab.
Abstammung, Bedeutung im Erbrecht
Insbesondere in Erbschaftsangelegenheiten ist die Abstammung enorm wichtig, denn nur wer vom Erblasser abstammt, gilt als dessen Abkömmling und gehört so zu den Erben erster Ordnung. Folglich ist die Abstammung entscheidend, ob man pflichtteilsberechtigt ist oder nicht und an welcher Stelle des erbrechtlichen Ordnungssystems man steht.
Bezüglich der Mutterschaft gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten, weil für gewöhnlich klar ist, wer die Mutter eines Kindes ist. Bei der Vaterschaft gestaltet sich dies jedoch vollkommen anders. Daher kommt es bei der Bestimmung der Vaterschaft immer wieder zu Problemen, sodass in vielen Fällen ein Abstammungsgutachten erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um den allgemein bekannten Vaterschaftstest, der in Zweifelsfällen zur Klärung der Vaterschaftsfrage dienen soll. Ein solches Gutachten kann gerichtlich angeordnet werden, falls berechtigte Zweifel bezüglich der Vaterschaft bestehen. Ansonsten gilt derjenige als Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder die Vaterschaft offiziell anerkannt hat.
Nur wenn eine Abstammung vom Erblasser besteht, hat man als Erbe einen rechtlichen Anspruch auf zumindest einen Teil des Nachlasses, sofern dies auch das Ordnungssystem des hiesigen Erbrechts vorsieht. Somit ist die Abstammung nicht nur im Zusammenhang mit etwaigen Unterhaltsansprüchen von großer Bedeutung, schließlich ist sie für die Erbfolge ebenfalls entscheidend.
Bei der Abstammung handelt es sich also um eine recht komplexe Angelegenheit, die sich häufig nicht ohne weiteres klären lässt. Falls ein Elternteil verstirbt, muss die Abstammung aber zweifelsfrei nachgewiesen werden können, damit man seine erbrechtlichen Ansprüche überhaupt geltend machen kann.