Qualitätsmanagement in der Pflege

Zahlreiche Menschen sind derzeit in Deutschland auf die Hilfe anderer angewiesen. Das betrifft nicht nur ältere Mitmenschen, sondern ebenso jüngere, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls die Pflege anderer bedürfen. Oft übernimmt die Familie die häusliche Pflege, in anderen Fällen ist es eine Pflegeeinrichtung.Wer sich mit dem Gedanken einer Pflege auseinandersetzt wird sich auch fragen: „Altenpflege, was bedeutet das für mich?“

Qualität in der Alten- und Krankenpflege

Die Alten- und Krankenpflege gehört zu den wichtigen Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Wenn es um die Pflegequalität geht, wird diese in erster Linie von Heimbewohnern und Patienten bemerkt und bewertet. Beim Qualitätsmanagement Pflege geht es neben der fachlichen Qualität der Pflege auch um die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen. Einige Maßnahmen, die zu einer höheren Qualität der Pflege beitragen sollen, wurden mit der Pflegereform im Jahre 2008 eingeführt bzw. werden nach und nach umgesetzt. Wichtig ist für die Angehörigen und auch das Pflegepersonal als Richtlinie zu den Wünschen des alten oder kranken Menschen die Erteilung einer Altersvorsorgevollmacht und zwar rechtzeitig.

Überprüfung im Qualitätsmanagement Pflege

Die Pflegequalität von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten wird ständig überprüft. Derzeit gibt es in Deutschland über zwei Millionen Pflegebedürftige, von denen ein Großteil zu Hause gepflegt wird und ein kleinerer Teil in Pflegeheimen betreut wird. Die Pflegestandards, sowohl ambulant als auch stationär, ergeben sich aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Um zu überprüfen, ob die Forderungen an die geltende Qualität auch eingehalten werden, wird der Medizinische Dienst (MDK) eingesetzt. Dieser nimmt angemeldete und unangemeldete Prüfungen vor.

Der Medizinische Dienst als gewissenhafter Prüfer

Die Aufgabe des Medizinischen Dienstes ist unter anderem die Pflegequalität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen zu prüfen. Wurden die Prüfungen bisher stichprobenartig oder bei Beschwerden durchgeführt, sollen diese nun, entsprechend des neuen Pflegegesetzes, einmal geprüft werden. Am 2011 werden die Prüfungen der Pflegeeinrichtungen einmal im Jahr durchgeführt. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Die erbrachten Leistungen und deren Qualität in den einzelnen Pflegeeinrichtungen werden in Zukunft veröffentlicht. Dies gilt ebenfalls für die ambulanten Einrichtungen.

Bewertungssystem im Qualitätsmanagement Pflege

Das Bewertungssystem wird in Form von Schulnoten veröffentlicht. Hierbei gibt es Abstufungen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“. Aufgrund dieses Bewertungssystems soll die Orientierung über die Qualität der Leistungen in ambulanten und stationären Einrichtungen leichter fallen. In die Bewertung fließen zahlreiche Einzelkriterien ein, die letztendlich zu einer Gesamtbewertung führen. In stationären Pflegeeinrichtungen wird zudem eine Bewohnerbefragung durchgeführt. Auch für diese Befragung gelten verschiedene Kriterien, die ebenfalls die Gesamtbewertung beeinflussen.

Als wichtigste Aspekte gelten bei einer stationären Einrichtung die Qualität der Pflege sowie die medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen. Für die ambulante Pflege wurden ebenso dementsprechende Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer der Medizinische Dienst die ambulanten Einrichtungen überprüft. Durch dieses Bewertungssystem soll es künftig Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen leichter fallen, sich ein umfassendes Bild von den Leistungen und der Qualität einer Pflegeeinrichtung zu machen.

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