Pflegeversicherung zahlt Freiräume für Pflegende
Pflegende haben wahrlich keinen leichten Job. Sie leisten für die Gesellschaft und auch für ihre Angehörigen jedoch einen wichtigen und anzuerkennenden Dienst. Nicht nur die körperliche, auch die seelische Belastung steigt mit dem Zeitrahmen, den die Pflege in Anspruch nimmt. Auch die Altenpflege ist Betreuung und Pflege zugleich und gehört deshalb im weitesten Sinne in diesen Rahmen der Angehörigenleistungen.
Hin und wieder benötigen die Familienangehörigen deshalb auch dringend einmal eine Verschnaufpause. Auch Pflegende müssen schließlich einmal Familienferien machen oder zumindest einen Kurzurlaub antreten. Zudem sind auch wichtige Erledigungen notwendig und dies ist nicht immer in Begleitung der pflegenden Person möglich. Wenn ein Pflegender eigene Arzttermine erledigen muss oder für sich selbst einen Kurs besuchen möchte ist dies ganz gewiss sehr schwierig bis gar unmöglich.
Inhalte auf dieser Seite
Qualifizierte Unterstützung für eine Auszeit
Es ist gar nicht so einfach, solche Auszeiten in einer Pflegesituation zu organisieren, geschweige denn, die Betreuungspersonen zu bezahlen. Den Angehörigen alleine zu lassen fällt vielen Pflegenden sehr schwer. Oftmals ist dies auch sehr teuer und das kann man sich gerade wenn ein Pflegebedürftiger in der Familie unterhalten wird dann eben auch nicht leisten. Die Pflege-Situation bringt die Angehörigen also häufig in zeitliche und finanzielle Bedrängnis.
Viele Sozialstationen bieten hierzu einen ergänzenden Service an oder es gibt auch die Möglichkeiten der kurzzeitigen Tagespflege in entsprechenden Einrichtungen. Eine kurzfriste Vertretung sollte ebenso zuverlässig handeln wie der Betreuende selbst, weshalb eine qualifizierte häusliche Pflege in schweren Fällen auf jeden Fall notwendig sein wird. Ein Einzelner kann ohnehin nicht rund um die Uhr Unterstützung für eine Pflegeperson bieten. Fragen Sie bei den diversen Sozialstationen nach, häufig wird man von dort auch individuell unterstützt und beraten.
Welche Hilfestellungen kann ich als Pflegender in Anspruch nehmen?
Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass es hierfür überhaupt Pflege – Hilfestellungen gibt. Natürlich ist auch wichtig zu wissen, wie diese genau aussehen könnte. Gerade für Angehörige, die dringend einmal Zeit zum Ausruhen und Kraft schöpfen benötigen, bietet das Pflegeversicherungsgesetz (§ 39 SGB XI) hierbei finanzielle Unterstützung an.
Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegestufe, gibt es Pflegesachleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Pflegekasse übernimmt jährlich – und zwar zusätzlich zum Pflegegeld und den diversen Sachleistungen – bis zu 1.510 € für die sogenannte „Verhinderungspflege“.
Voraussetzungen für den Zusatzbeitrag für Pflegende:
- Der Pflegebedürftige muss vor der ersten Inanspruchnahme mindestens sechs Monate lang bereits eine Pflegestufe haben
- Der Pflegebedürftige muss zu Hause gepflegt werden
- Die Leistungen müssen beantragt werden
Tipp: Es genügt ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse und der Antrag wird Ihnen zugeschickt. Die Sozialstationen sind in aller Regel auch gerne behilflich bei der Antragstellung.