Pflege von Angehörigen

Möchte man in Deutschland Angehörige pflegen, kann man eine sogenannte Pflegezeit in Anspruch nehmen. Diese gestattet einem, für einen begrenzten Zeitraum der Arbeit fern zu bleiben oder auf Teilzeitarbeit umzusteigen. Das Pflege Angehörige Gesetz ist dazu da, dass man seinen Arbeitsplatz nicht unnötig gefährdet. In Deutschland ist das neue Pflegezeitgesetz am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Arbeitnehmer haben zwei verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum einen der Arbeit zehn Tage fern bleiben, oder bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt werden. Das Gesetz wurde erschaffen, um die familiäre Pflege und die Berufstätigkeit vereinbaren zu können. Viele Deutsche nehmen dieses Gesetz für die Pflege Angehörige bereits in Anspruch.

Nahe Angehörige

Nahe Angehörige sind ausschließlich, die eigenen Großeltern, Eltern oder Schwiegereltern. Der Ehegatte, Lebenspartner, Partner eheähnlicher Gemeinschaften (das gilt zum Beispiel bei homosexuellen Paaren). Ebenso nahe Angehörige sind Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder des Lebenspartners, Enkelkinder und Schwiegerkinder.

Pflichten bei der Pflege

Angehörige Der Arbeitnehmer muss sofort den Arbeitgeber von seinem Fernbleiben informieren. Auch die voraussichtliche Dauer muss bekanntgegeben werden. Sollte der Verlauf der Krankheit unklar sein, sollte man mit dem behandelten Arzt Rücksprache halten. Dieser kann die Dauer der Krankheit abschätzen. Der Arbeitgeber kann ebenso eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Möchte man das Pflege Angehörige Gesetz in Anspruch nehmen, sollte man diese unverzüglich vorlegen.

Pflichten des Arbeitsgebers

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer, das Entgelt fortzuzahlen. Bei speziellen Tarifverträgen, wo das Pflegegesetz separat behandelt wird, gelten Ausnahmen. Beiträge an die Sozialversicherung werden während der Arbeitsverhinderung nicht geleistet. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch aufrecht. Versicherte einer freiwilligen Krankenversicherung müssen weiterhin ihre Beiträge zahlen. Während der Pflege Angehörige ist der Arbeitnehmer unkündbar. Dieser Kündigungsschutz gilt unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und der Betriebsgröße. Das Pflege Angehörige Gesetz ist eine Sache, die es erlaubt, Familie und Beruf unter einem Hut zu bringen. Man kann guten Willens, auf seine Angehörigen aufpassen, ohne dass der eigene Arbeitsplatz in Gefahr gerät.

Möchte man wirklich seine Familie pflegen, sollte man sich sehr wohl an die Pflichten halten. Dafür bekommt man auch eine Menge Rechte, die in anderen Ländern nicht selbstverständlich sind. Natürlich hat man auch die Verantwortung über diese Aufgabe. Diese sollte man ordnungsgemäß ausüben. Jemand der seinen Pflegeurlaub ausnützt und den Pflege Angehörigen nicht betreut, muss mit Kündigung und einer Kürzung des Pflegegeldes rechnen. Deswegen sollte jeder seine Aufgabe wirklich ernst nehmen und so gut wie möglich ausüben. Das Recht auf Pflegeurlaub dient allein dessen, dass man jemanden damit hilft, nicht dass man selbst Urlaub machen kann.

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