Pflege der Eltern
Im Allgemeinen obliegt es den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen und diesen so einen bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen. Ist der Nachwuchs dann erst einmal erwachsen, steht er für gewöhnlich auf eigenen Beinen und benötigt nur noch hin und wieder den elterlichen Rat. Im Laufe der Jahre kann sich dieses Verhältnis jedoch nach und nach umkehren, sodass durchaus auch die Eltern der Generation 50plus dann Rat bei ihren Kindern suchen.
Häufig geht es aber nicht nur um einen Rat, sondern vielmehr um praktische Hilfe im Alltag. Wenn die Eltern alt werden, bedeutet dies oftmals auch einen gewissen Verlust der früheren Mobilität und Fitness. Ältere Menschen müssen demnach mit körperlichen Einschränkungen leben und diese als Folgen des natürlichen Alterungsprozesses akzeptieren. Für die Kinder ist es in der Regel nicht leicht, mit anzusehen, wie die eigenen Eltern mehr und mehr abbauen. In einer solchen Situation darf man jedoch nicht resignieren, sondern sollte sich stattdessen darum bemühen, den Eltern den Lebensabend möglichst schön und angenehm zu gestalten.
Bedenken sollten beide Seiten, dass es in einer Pflegesituation auch Grenzentscheidungen gibt, welche die Kinder treffen müssen aber ohne entsprechente Vollmacht nicht dürfen. Deswegen sollte beizeiten eine Patientenverfügung oder eine andere wichtige Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Ohne entsprechende Verfügungen können die Kinder nicht im Sinne der Eltern handeln.
Die eigenen Eltern pflegen
Ältere Menschen wünschen sich häufig eine adäquate Betreuung und Versorgung in den eigenen vier Wänden, denn im Rahmen einer solchen häuslichen Pflege kann man in seiner gewohnten Umgebung bleiben und wird somit nicht gänzlich aus seinem bisherigen Leben gerissen. Obgleich die Möglichkeit besteht, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren, sind hierbei in erster Linie die Kinder des Pflegebedürftigen gefragt. So übernehmen diese als Angehörige oft die Pflege und sorgen auf diese Art und Weise dafür, dass der Betroffene von seinen Lieben versorgt wird. Selbst wenn ein ambulanter Pflegedienst aktiv ist, bedeutet dies nicht, dass die Pflege der Eltern nicht auch Sache der Kinder ist. Diese müssen dennoch pflegerisch tätig werden und sich ebenfalls um die Eltern kümmern, weil eine adäquate Versorgung im häuslichen Umfeld ansonsten nicht gewährleistet werden kann.
Die Pflege der Eltern liegt demnach immer mehr oder weniger in den Händen der Kinder, die ihre pflegebedürftigen Eltern so etwas zurückgeben können. In vielen Fällen ist dies aus familiären oder beruflichen Gründen aber nicht möglich, sodass eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich ist. In einer derartigen Situation muss man sich zwar in keinster Weise um die direkte Pflege der Eltern kümmern, da dies ausgebildete Pflegekräfte wie eine Altenpflegerin übernehmen. In finanzieller Hinsicht muss man aber dennoch unter gewissen Voraussetzungen hierfür aufkommen und in vielen Fällen einen Teil der Kosten für die Heimunterbringung zahlen.