Heimkosten für die Pflege
Wenn die Zeit gekommen ist, in der eine Lösung gefunden werden muss, weil ein Mensch sein Leben nicht mehr selbst leben kann und pflegerische Unterstützung braucht, stellt sich für ihn und seine nahen Verwandten die Frage, wie diese Pflege optimaler weise aussehen sollte. Dabei muss bedacht werden, was der zu pflegende Mensch und seine Angehörigen finanziell leisten können. Für viele Menschen stellt die Unterbringung eines Verwandten in einem Seniorenheim eine Erleichterung dar. Sie wissen, dass ihr Angehöriger in professionellen Händen ist und wenn sie das Pflegeheim sorgfältig ausgesucht haben, dann geht es diesem Menschen sicher seinen altersbedingten Problemen entsprechend gut. Allerdings können die Kosten einer solchen Unterbringung hoch sein und die Verpflichtung, einen Teil dazu regelmäßig beizutragen, ist für viele Menschen ein Unsicherheitsfaktor, der hier ausgeräumt werden soll.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Menschen, die gut verdienen, für die Unterbringung ihrer Eltern in einem Pflegeheim zuzahlen müssen. Es ist also keinesfalls die Regel und es wird auch nicht von Ihnen verlangt einen Kredit hierfür aufzunehmen. Das Leben in einem Pflegeheim kostet monatlich mehrere tausend Euro, die sich aus verschiedenen Posten zusammensetzen. Die Pflege selbst wird in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, für die Mahlzeiten und das Zimmer kommt zunächst der Heimbewohner mit seinem Vermögen und seiner Rente auf. Das Sozialamt zahlt zwar zu, doch es holt sich die Kosten – wenn möglich – teilweise zurück. Wenn die Einnahmen die fixen Kosten nicht decken, übernimmt also das Altersvorsorge, das angehalten ist, zu prüfen, ob Bedingungen erfüllt sind, durch die Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel) zur Deckung dieses Betrages angewiesen werden können.
Schenkungen werden nur bedingt toleriert
Es wird beispielsweise geschaut, ob die in der Pflegeanstalt befindliche Person in den Jahren zuvor ein größeres Vermögen verschenkt hat, oder die Heimkosten für die Pflege ansonsten aufbringen könnte. In diesem Fall kann veranlasst werden, dass die Schenkung in Teilen rückgängig gemacht werden muss. In diesem Falle allerdings müssten die Begünstigten auch dann den Betrag zurückerstatten wenn sie im Moment nicht flüssig sind. Wer den Erstattungsbetrag nicht aufbringen kann sollte durch einen Kreditvergleich zusehen an günstiges Fremdkapital zu kommen.
Wenn das eigene Vermögen des zu pflegenden Menschen die Kosten nicht deckt, richtet sich das Sozialamt an die Angehörigen in gerader Linie und erfragt dort die Vermögensverhältnisse. Den Angehörigen bleibt ein relativ hoher Selbstbehalt, also Geld, das sie verdienen und zu dessen Abgabe sie nicht gezwungen werden können, aufgrund des Mangelfalles. Da dies relativ komplizierte Rechnungen sind, empfiehlt es sich, die angeordneten Unterhaltszahlungen des Sozialamtes professionell überprüfen zu lassen.
Weiterführende Informationen zum Thema Pflege:
- Pflegekosten übersteigen Pflegegeld
- Pflegeleistungen ersparen einen Teil der Erbschaftssteuer
- Gesetzliche Pflegeleistungen nur auf Antrag